Am vergangenen Wochenende trafen sich die vier Piratenfraktionen mittlerweile zum dritten Mal gemeinsam im Kieler Landtag. Das Treffen war produktiv und hat einiges an inhaltlichen Output produziert. Diese Arbeitsergebnisse stellen sowohl Programmatik als auch Selbstauftragt dar, die wir gemeinsam mit der Partei weiter ausbauen und Realität werden lassen wollen.
Dies ist der beschlossene Teil zur Asylpolitik:
„Die Piratenfraktionen fordern eine Umkehr in der bisherigen deutschen Asylpolitik auf Bundes-, Landes- und Europaebene. Die Einschränkung der Freiheitsrechte von Menschen, die aus individuellen Gründen nach Deutschland migrieren, muss ein Ende haben. Dazu fordern wir ein Paket von Maßnahmen:
Schnellstmöglich muss die 1993 beschlossene Einfügung des Artikel 16a GG rückgängig gemacht werden, in welcher die Ressentiments der Zeit gipfelten. Existenzbedrohende Armut, Katastrophen, Diskriminierung und Verfolgung aufgrund der sexuellen Orientierung oder der ethnischen Zugehörigkeit müssen als Fluchtgründe anerkannt werden. Zudem muss das Asylbewerberleistungsgesetz abgeschafft werden, welches den Versuch darstellt, Menschenrechte asylpolitisch zu relativieren. Deutschlands, in Europa einzigartige, Residenzpflicht gehört ersatzlos abgeschafft, ebenso wie die rigide Form der Abschiebehaft.
Es braucht eine intensivere Unterstützung der Länder und der Kommunen in ihren Bemühungen, den weltweiten Migrationsbewegungen und der ausgedehnten europäischen Freizügigkeit Rechnung zu tragen. Die friedlichen Bemühungen, die Lebensbedingungen für Menschen weltweit aktiv verbessern zu helfen, müssen von Deutschland selbst und auch mit deutscher Unterstützung von Europa aus intensiviert werden. Die europäischen Grenzen müssen Eingänge sein. Protektionistische Maßnahmen, die Eingangshürden mittels „Smart Borders“ und FRONTEX zu erhöhen, lehnen wir entschieden ab. Nur so wird Deutschland seiner europa- und außenpolitischen Verantwortung gerecht.
In der Konsequenz muss sich eine neue Willkommenskultur etablieren, in der Einwander*innen offen aufgenommen werden. Jeder Mensch muss das Recht haben, in Deutschland zu leben und die volle Freizügigkeit zu genießen. Hierzu muss das Grundgesetz entsprechend angepasst werden. Dies resultiert aus Deutschlands globaler und historischer Verantwortung.
Europäische Integrationspolitik
Deutschland darf nicht weiter den europäischen Integrationsprozess blockieren indem es die Ausdehnung des Schengenabkommens auf neue Mitglieder der Europäischen Union verhindert. Der Integrationsprozess muss glaubwürdig und konsequent unterstützt werden. Das Schüren von Vorurteilen und Ressentiments gegen Minderheiten, zum Beispiel durch den Bundesinnenminister, ist schädlich und muss beendet werden.“