Organ­klage Wasser

Unser Engagement gegen Priva­ti­sierung, Geheim­ver­träge und speziell für die Rück­ab­wicklung der Kaufver­träge der Wasser­be­triebe aus den 90ern währt schon länger. 2013 haben wir nicht nur eine Normen­kon­troll­klage mit den anderen Opposi­ti­ons­frak­tionen einge­reicht, sondern zusätzlich auch noch eine Organ­klage gegen den Senat von Berlin. Klage­be­voll­mäch­tigter der Fraktion ist Prof. Dr. jur. Christian Kirchberg. (Hier die Klage­schrift.) Als Beauf­tragter der Fraktion für den Klage­verlauf kümmere ich mich um den Kontakt zu unserem Klage­be­voll­mäch­tigten und inter­es­sierten Außen­ste­henden.

Am 18. und 20. Juni 2014 hat der Berliner Verfas­sungs­ge­richtshof nicht nur in unserem Organ­streit­ver­fahren VerfGH 51/13, sondern auch im gemein­samen Normen­kon­troll­ver­fahren VerfGH 165/12 (siehe oben) zu unseren Ungunsten entschieden.

Am 2. Dezember 2013 wird durch die Unter­zeichnung des Kaufver­trags über den Anteil Veolias der Rückkauf der Berliner Wasser­be­triebe abgeschlossen und damit das erreicht, wofür Tausende über mehr als ein Jahrzehnt gestritten haben. Das Hauptziel unserer Klage ist damit bereits erreicht. Wir werden sie jedoch trotzdem weiter­laufen lassen. Es gilt weiterhin das Ziel, die für die Berliner_innen unvor­teil­haften Verträge der 90er Jahre annulieren zu lassen, sodass die hunderte von Millionen, die wir heute zuviel für den Rückkauf gezahlt haben, sparen können.

Am 27. August 2013 haben wir uns zum wieder­holten Male in der Fraktion mit der Frage beschäftigt, wie unsere Position zu den aktuellen Verhand­lungen des Senats mit Veolia aussehen sollte. Dazu gab es dann konkur­rie­rende Liquid­Feedback-Initia­tiven und im Nachgang einen Antrag, der betont, dass ein möglicher Rückkauf weiterer Anteile der Unter­neh­mens­gruppe Berliner Wasser­be­triebe wirtschaftlich gestaltet werden müsse.

Neben dem Beschreiten des Klage­weges zur Feststellung der Unrecht­mäßigkeit der Verträge aus den 90ern ist es jedoch auch wichtig, eine weitere Sache zu betonen: So relevant auch der Versuch sein mag, Fehler der Vergan­genheit zu analy­sieren und zu korri­gieren, so wichtig ist es auch in die Zukunft zu schauen. Nach aktuellem sind sich zumindest alle Fraktionen darin einig, dass das Land Berlin über kurz oder lang wieder 100% der Wasser­be­triebe besitzen soll und wird. Schließlich zielt unsere lediglich auf eine Rück­ab­wicklung statt eines verlust­vollen Rück­kaufes zulasten der Berliner Bürge­rInnen, also einen anderen Weg, um das gleiche zu erreichen. Nachdem dieses Ziel erreicht sein wird, kommen aber eine ganze Menge neuer Fragen auf: In welcher Rechtsform sollen die Wasser­be­triebe nach dem Rückzug der Privaten gestaltet werden, wie der Einfluss der Bürge­rInnen sicher­ge­stellt werden? Mit diesen und einigen weiteren Fragen wird sich die Fraktion in den nächsten Wochen noch intensiv ausein­ander setzen. Als Diskus­si­ons­grundlage wird uns dabei sicherlich die mittler­weile von uns unter­stützte Wasser­charta 2.0 dienen.

Am 06. August 2013 hat die Fraktion zwei Beauf­tragte für die Durch­führung der Organ­klage gewählt.

Am 25. April 2013 hat Professor Kirchberg im Auftrag der Abgeord­neten der Piraten­fraktion Berlin die Klage­schrift als „Organ­streit­ver­fahren VerfGH 51/13“ vor dem Berliner Verfas­sungs­ge­richt einge­reicht. (Hier ist sie nachzu­lesen.)

Am 15. April 2013 hat die Fraktion Professor Dr. Christian Kirchberg damit beauf­tragt, eine Organ­klage wegen der Teil-Priva­ti­sierung der Berliner Wasser­be­triebe gegen den Senat von Berlin zu erstellen, so wie dies auch schon im Liquid­Feedback gefordert wurde. (Siehe auch hier.) Dies ist bereits die zweite Organ­klage der Fraktion. Zur ersten für unsere Abgeord­ne­ten­rechte, siehe hier. (Und die zur Über­wa­chung gibts auch noch.)

Oktober 2012: Als der Senat den Rückkauf des einstigen RWE-Anteils für mehr als 600 Millionen Euro vollzog, wurde die Chance gesehen, die Abwicklung der Verträge aus den 90er Jahren mittels einer Organ­klage anzugreifen. Eine Organ­klage ist jedoch Parla­ments­frak­tionen vorbe­halten, weil sie speziell zur Wahrung der Rechte der Abgeord­neten bzw. der Fraktionen zielt – in diesem Fall auf das Budget­recht des Parla­ments, das durch die Garantie von Gewinnen für private Gesell­schafter mögli­cher­weise ausge­hebelt worden ist. Für Organ­klagen gilt eine Spanne von sechs Monaten, innerhalb derer ein Vorgang oder ein Schrift­stück angegriffen werden kann. Von nun an tickte also die Halbjah­res­frist, die am 25. April enden würde. (Mehr siehe hier.)

Bis 2011: Das Engagement der Piraten­partei gegen Priva­ti­sierung, gegen Geheim­ver­träge und speziell für die Rück­ab­wicklung der Kaufver­träge der Wasser­be­triebe aus den 90ern ist schon älter. 2011 mündete unser Engagement in diesem Wahlplakat und in einer klaren Forderung in unserem Wahlpro­gramm dazu. Hier ein Auszug:

Daseins­für­sorge und Sicherung der Infra­struktur in kommunale Verant­wortung über­tragen

Wir werden die Aufgabe der Sicherung der Infra­struktur zurück in kommunale und staat­liche Verant­wortung über­tragen. Die Priva­ti­sierung von Diensten, wie Gas-, Strom- und Wasser­ver­sorgung, sowie Abwas­ser­be­handlung lehnen wir ab. Das Wahrnehmen der Aufgaben zur Daseins­für­sorge und Sicherung der Infra­struktur stärkt die Struk­turen der Gesell­schaft. Wir unter­stützen daher das Anliegen des Berliner Wasser­ti­sches, die Rück­ab­wicklung der Verträge zur Teilpri­va­ti­sierung der Berliner Wasser­be­triebe umzusetzen. Vor einer Rück­über­tragung sind die zwischen dem Land Berlin und RWE abgeschlos­senen Verträge im Detail zu prüfen. Bereits jetzt wurde festge­stellt, dass die Verträge eine zeitlich unbegrenzte Gewinn­ga­rantie aufweisen. Einen Rückkauf seitens des Landes Berlin lehnen wir unter diesen Bedin­gungen vor Abschluss der Prüfung der Verträge und ihrer Auswir­kungen ab.“

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