Bezüge & Neben­ein­künfte

Bezüge

Aktuelle Entschä­digung nach Landes­ab­ge­ord­ne­ten­gesetz §6: 3.601,- EUR/Monat (brutto). Ich erhalte kein 13. Monats­gehalt. Jedoch bekomme ich seit 2014 eine Kosten­pau­schale nach Landes­ab­ge­ord­ne­ten­gesetz §7 in Höhe von 1.518,- EUR/Monat (steuerfrei), für Schreib­ar­beiten, Porto, Telefon und Fahrt­kosten. Dazu kommen seit Februar 2014 zusätzlich 850,- EUR/Monat für die Miet- und sonstigen Kosten meines Büros zusammen mit Oliver Höfinghoff in der Naunyn­straße 64.

Neben­ein­künfte

2015:

46,96 EUR durch die 2014-Ausschüttung der VG Wort.

2014:

Keine.

2013:

59,11 EUR durch die 2013-Ausschüttung der VG Wort
416,50 EUR durch die IG Metall für den Workshop „Demokratie 2.0 Soziale Netzwerke – Über­schätzt oder wirkungsvoll“ am 08. Januar 2013 auf dem Seminar „Wer bestimmt die Welt? …über die Macht der Märkte, Ohnmacht von Politik und Demokratie heute“ in Bever­ungen vom 06. bis 09. Januar 2013.

2012:

Keine.

2011:

600,- EUR durch die IG Metall für den Vortrag „Mit Sicherheit zum Über­wa­chungs­staat“ auf der Veran­staltung „Der gläserne Mensch – Arbeit­neh­mer­da­ten­schutz im Betrieb“ in Sprock­hövel am 21. November 2011.

Alle Neben­ein­künfte werden in brutto und ohne eventuelle Reise­kos­ten­ent­schä­di­gungen aufge­führt. Für Gastbei­träge in meiner Eigen­schaft als Politiker bekomme ich kein Honorar. Die Neben­ein­kunfts­über­sicht der Fraktion findet sich hier.

Werden Zahlungen für einen persön­lichen Mitar­beiter in Anspruch genommen?

Ja, nach Landes­ab­ge­ord­ne­ten­gesetz §7: 3000,- EUR/Monat (brutto) aufge­teilt auf meine persön­lichen Mitar­beiter_innen Corinna Schönherr (in GbR zusammen mit Alexander Spies und Simon Kowalewski), Mara Schalla und Jan Ortgies.

Wird die Zuzahlung für die Kranken­kasse in Anspruch genommen?

Ja, nach Landes­ab­ge­ord­ne­ten­gesetz §19: 248,- EUR/Monat. Als Abgeord­neter kann ich zwischen der gesetz­lichen Kranken­kasse und einer privaten Kranken­ver­si­cherung wählen. Ich bin bei einer gesetz­lichen Kranken­kasse freiwillig versi­chert und zahle den Maximal­betrag von 677,25 EUR monatlich. Vom Abgeord­ne­tenhaus von Berlin erhalte ich obigen Zuschuss.

Wurde die einmalige Zuzahlung zu einem Laptop in Anspruch genommen?

Ja, in Höhe von 1.500,- EUR.

Kommentar verfassen