Schon 2013 fiel durch die von mir und Oliver Höffinghoff (Drs. 17/12407) sowie die von Marianne Burkert-Eulitz (Drs. 17/11976) auf, dass lediglich 5,81 % der 861 Kinder, die zum Stichtag 2.5.2013 in Gemeinschaftsunterkünften für Flüchtlige wohnten, eine Kita besuchten. In 13 Gemeinschaftsunterkünften fand sich zum Stichtag kein Kind, das eine Kita besucht. Auch für Asylbewerberkinder besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz (§ 24 SGB VIII). Dies hat die Bundestagsdrucksache 13/5876 der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 22.10.96 klar verdeutlicht. Der Senat stimmt dieser Aufassung lt. Anfrage Drs. 17/12407 zu.
Daher haben Susanne Graf und ich uns bemüht, die Probleme bei der Vermittlung von Kitaplätzen zu sammeln und in einen Entschlißungsantrag (mehr Infos) zusammen zu fassen. Ich klärte über die Hintergründe auf und wies auf die Konsequenzen hin: Bisher waren zum Beispiel bei der Vergabe der Plätze nicht die Jungendämter des Wohnbezirks der Kinder zuständig, sondern dasjenige zu dem der Vater zum Zeitpunkt der Geburt gehörte. Außerdem wurden die Elterninformationen nicht in die Heimatsprachen der Flüchtlinge übesetzt und überhaupt sind die Jugendämter bisher viel zu wenig aktiv auf die Eltern zugegangen. Dies führte dazu, dass viele von den Flüchtlingskindern mit zu geringen Deutschkenntnissen eingeschult werden und ihnen so die Möglichkeit verschlossen bleibt sich wirklich am Unterricht zu beteiligen.
Schono in der 1. Lesung am 21.11.2013 ließen die Koalitionsfraktionen Sympathie für unser Anliegen erkennen. Daher setzten wir uns bald zusammen und schauten nach einem Kompromiss. Dieser wurde nach mehrmaligem Vertagen und einer Aussprache im Bildungsausschuss letztendlich im April im Integrationsausschuss herbeigeführt. Unserem Antrag folgten schließlich mit kleinen Veränderungen alle Fraktionen. Die 2. Lesung am 08. Mai war daher sehr wenig konfrontativ. In meiner Rede legte ich daher den Fokus darauf, was es noch braucht, damit Flüchtlingskinder in Zukunft angemessen intergriert werden können.