Treffen der Piraten­frak­tionen in Düsseldorf / Resolution zur Flücht­lings­po­litik

Vom 7. bis 9. Februar haben sich die vier Landtags­frak­tionen der Piraten­partei in Düsseldorf zum regel­mäßigen Fraktio­nen­treffen getroffen. Wir haben dort über gemeinsame Veran­stal­tungen und Aktionen, vor allem mit Bezug auf den Europa­wahl­kampf, sowie Anträge und Initia­tiven disku­tiert.

Außerdem haben wir Resolu­tionen zu aktuellen Themen verab­schiedet. Eine Arbeits­gruppe hat sich den Schwer­punkt­be­reich Flücht­lings­po­litik gewählt. Die folgende Resolution wurde am Sonntag vom Plenum des Fraktio­nen­treffens verab­schiedet:

Während täglich Menschen an den EU-Außen­grenzen sterben bei ihrem Versuch, in Europa Schutz und ein menschen­wür­diges Leben zu suchen, ist die aktuelle Flücht­lings­po­litik der Bundes­re­gierung und der Bundes­länder weiter von Repression und Wegschauen geprägt. Im Koali­ti­ons­vertrag ist weder die Abschaffung der krimi­na­li­sie­renden Residenz­pflicht festge­schrieben, noch des stigma­ti­sie­renden Asylbe­wer­ber­leis­tungs­ge­setzes, noch gibt es Initia­tiven, gegen die andau­ernde Diskri­mi­nierung ganzer Volks­gruppen in europäi­schen Staaten vorzu­gehen. Statt­dessen ist sogar geplant, solche Staaten als „sichere Dritt­staaten“ zu definieren, um Abschie­bungen schneller durch­führen zu können.

Die Innen­mi­nis­ter­kon­ferenz feiert sich selbst für die Aufsto­ckung der Kontin­gente syrischer Flücht­linge, während Deutschland in Wirklichkeit durch restriktive Maßnahmen und unnötige Büro­kratie schnelle Hilfe verhindert und seine Verant­wortung für Millionen SyrerInnen auf der Flucht ignoriert. Gleich­zeitig halten die Innen­mi­nis­te­rInnen weiterhin am unnö­tigen Instrument der Abschie­behaft fest; Flüchtlige werden hunderte von Kilometer von ihrem sozialen Umfeld entfernt über Monate inhaf­tiert, bevor sie außer Landes geschafft werden.

Es braucht eine Umkehr von der aktuellen Repres­si­ons­po­litik und eine neue gemeinsame europäische Solida­rität zugunsten geflüch­teter Menschen. Die Bundes­länder sind jetzt in der Verant­wortung, die Auswir­kungen der verfehlten Bundes- und EU-Politik abzumildern und Vorgriffs­re­ge­lungen für Verbes­se­rungen wie die geplante Bleibe­rechts­re­gelung für langjährig Geduldete in den Bundes­ländern umzusetzen. Die Piraten­frak­tionen werden sich an diesem Prozess intensiv betei­ligen.

Zusätzlich hat sich unsere Arbeits­gruppe intensiv mit verschie­denen aktuellen Vorgängen im Bereich Flücht­lings­po­litik beschäftigt. Hier unsere Positionen:

Rassis­tische Bedro­hungen durch „sichere Herkunfts­staaten“ verhindern

Das Konzept „Sichere Herkunfts­staaten“ lehnen wir ab. Es ist vielmehr die jeweils indivi­duelle Situation in Betracht zuziehen, um die Flücht­lings­ei­gen­schaft oder die Möglichkeit einer Abschiebung zu klären. Ganze Staaten können nicht für sicher erklärt werden; auch innerhalb der Europäi­schen Union sind bestimmte Perso­nen­gruppen erheb­licher Verfolgung und Diskri­mi­nierung ausge­setzt. Dies gilt in beson­derem Maße für Angehörige von Minder­heiten auf dem Balkan.
Die Situation für Angehörige von Minder­heiten (z.B. Roma, Ashkali, Goranen, Sinti, Manouches, Jenische und Ägypter) ist in vielen europäi­schen Ländern auch weiterhin teilweise lebens­be­drohlich. In zahlreichen Staaten, sowohl in EU-Ländern wie Rumänien, Bulgarien und Ungarn als auch in Nicht-EU-Ländern wie Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herze­gowina sind sie rassis­ti­scher Diskri­mi­nierung bis hin zur Existenz­be­drohung ausge­setzt. Der Koali­ti­ons­vertrag von CDU/CSU und SPD sieht vor, dass Serbien, Mazedonien und Bosnien-Herze­gowina als sichere Herkunfts­staaten einge­stuft werden. Schutz­su­chenden Roma aus den Staaten des westlichen Balkans wird pauschal Asylmiss­brauch unter­stellt.
Dies, wie auch die geplante Einstufung der Herkunfts­staaten als „si­cher“, steht in eklatantem Wider­spruch zur Realität: Die Diskri­mi­nierung der Roma und anderer Minder­heiten ist etwa in Serbien so umfassend, dass einem Großteil der Betrof­fenen der Zugang zu Arbeit, zu Bildung, zu medizi­ni­scher Versorgung, zu regulären Wohnungen und oft gar zu sauberem Trink­wasser verwehrt bleibt. So sollen die Betrof­fenen – haupt­sächlich Angehörige der Roma und anderer Minder­heiten – in Schnell­ver­fahren abgelehnt und binnen kurzer Zeit abgeschoben werden können. Diese Schnell­ver­fahren und auch die bisherige Vorrang­be­ar­beitung sind diskri­mi­nierend und verhindern das Eingehen auf den betrof­fenen Einzelfall.

Antizi­ga­nismus / Antiro­ma­ismus:

Antizi­ga­nismus/Antiro­ma­ismus ist eines der europaweit drän­gendsten Probleme der heutigen Zeit. Leider müssen wir feststellen, dass Roma und Sinti nirgendwo in Europa willkommen sind. Auch in Deutschland herrscht eine tiefe Ablehnung gegen­über dieser Minderheit; es fehlt an Aufklärung und Sensi­bi­lität für ihre prekäre Situation. Die Beschäf­tigung mit dem Antizi­ga­nismus/Antiro­ma­ismus, d.h. dem spezi­fi­schen Rassismus gegen­über Sinti und Roma, ist in Deutschland marginal, obwohl doch gerade unser Land nach der Vernichtung von 500.000 Roma und Sinti zur Zeit des Natio­nal­so­zia­lismus in beson­derer histo­ri­scher Verant­wortung für diese Menschen steht. Auch nach 1945 wurden Roma und Sinti in Deutschland ausge­grenzt, Inklusion und Teilhabe, etwa in den Bereichen Bildung, Wohnen, Beschäf­tigung und Soziales, wurden ihnen syste­ma­tisch verwehrt.

Wir fordern die Länder­re­gie­rungen und die Bundes­re­gierung auf, eine Quali­fi­zie­rungs- und Bildungs­of­fensive für Roma und Sinti zu entwi­ckeln!
Wir fordern ein unein­ge­schränktes Aufent­halts­recht für Roma und Sinti in Deutschland!
Wir fordern die gezielte Entwicklung und konse­quente Durch­führung eines Programms gegen Antizi­ga­nismus/Antiro­ma­ismus in Deutschland!.
Die vom EU-Rat verab­schiedete Empfehlung für wirksame Maßnahmen zur Integration der Roma in den Mitglied­staaten muss auch in Deutschland umgesetzt werden!

Verschärfung der migra­ti­ons­feind­lichen EU-Abschot­tungs­po­litik durch die Bundes­re­gierung

Die Strategie der Bundes­re­gierung, die Migration nach Europa bereits im Vorgrenz­be­reich abzuwi­ckeln, löst keine Probleme, sondern eskaliert die Situation. DIe Bundes­re­publik muss ihren Einfluss in Europa geltend machen, um auf eine einheit­liche Flücht­lings­po­litik hinzu­wirken, die unsere Grenzen zu Brücken für Flücht­linge statt zu Mauern macht, anstatt wie aktuell werden die Maghreb-Staaten und die Türkei als Türsteher der Festung Europa zu verpflichten.
Im Koali­ti­ons­vertrag spricht die Bundes­re­gierung davon, sich für eine Verbes­serung der Situation in den Herkunfts- und Transit­ländern einsetzen zu wollen. Auch nach dem perso­nellen Wechsel im Innen­mi­nis­terium scheint diese Strategie sich leider weiterhin in einer reinen Vorver­la­gerung der Flücht­lings­abwehr zu erschöpfen – die Türkei hat eine mit modernster Drohnen­technik über­wachte Mauer an der europäi­schen Grenze sowie Dutzende Inter­nie­rungs­lager errichtet und FRONTEX kommt immer wieder wegen illegaler Pushback-Opera­tionen in die Presse.

Aufnahme syrischer Flücht­linge

Die Innen­mi­nis­ter­kon­ferenz vom 4.bis 6. Dezember 2013 in Osnabrück hat lediglich minimale Verbes­se­rungen bei der Aufnah­me­re­gelung syrischer Famili­en­an­ge­hö­riger ergeben. Klar ist: Die Kontin­gente zur Aufnahme syrischer Flücht­linge sind an ihren hohen büro­kra­ti­schen Hürden gescheitert. Die Zahl der tatsächlich durch die Kontingent-Regelungen in Sicherheit gebrachten Flücht­linge über­steigt in den einzelnen Ländern selten bis nie den zweistel­ligen Bereich. Auch bei der Umsetzung des zweiten Kontin­gents wurde versäumt, büro­kra­tische Hürden effektiv abzubauen, die vollständige Kosten­über­nahme zuzusi­chern und das Kontingent auf eine realis­tische Zahl zu erhöhen. An Stelle von Kontingent-Regelungen muss nun unver­züglich eine Regelung (wie in Schweden) verab­schiedet werden, die es ermög­licht, alle Syrerinnen und Syrer, die dies wünschen, in einem ordent­lichen und zügigen Verfahren nach Deutschland und Europa in Sicherheit zu bringen. Andern­falls steht Deutschland angesichts des humani­tären Desasters vor den Toren Europas weiter untätig. Was den Famili­ennachzug angeht, müssen die Bundes­länder einheit­liche und unbü­ro­kra­tische Nachzugs­re­ge­lungen schaffen, die diesen auch tatsächlich ermög­lichen. Zudem müssen die horrenden Verpflich­tungs­er­klä­rungen abgeschafft werden und es muss eine Härte­fall­re­gelung zum Famili­ennachzug auf Landes­ebene für besonders Schutz­be­dürftige Menschen aus Syrien geben.
Bleibe­rechts­re­gelung für langjährig Geduldete – Vorgriffs­re­ge­lungen in den Bundes­ländern!
Obwohl die Situation in ihrem Herkunftsland so unsicher und gefährlich ist, dass sie nicht abgeschoben werden können, werden Hundert­tau­sende Menschen in Deutschland nicht anerkannt, ihr Aufent­halts­status ist prekär. Aktuell leben in Deutschland fast 86.000 Menschen mit einer Duldung, rund 36.000 bereits länger als sechs Jahre. Sie sind seit Jahren gezwungen, ein Leben auf Abruf zu führen. Eine Rückkehr in ihr Herkunftsland ist für die aller­meisten von ihnen undenkbar und in Deutschland sind sie nur befristet geduldet. Immer wieder droht ihnen die Abschiebung. Sie alle können ihre Zukunft nicht gestalten, weil sie in Deutschland keine sichere Lebens­per­spektive haben.
Folge­richtig soll laut Koali­ti­ons­vertrag zwischen CDU/CSU und SPD eine stich­tagslose Bleibe­rechts­re­gelung für langjährig geduldete, gut integrierte Ausländer_innen einge­führt werden. Wann dies passiert, bleibt jedoch unklar. Solange bleiben die Betrof­fenen in Unsicherheit und Ungewissheit. Mehrere Bundes­länder wie zum Beispiel Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein haben daher bereits im Vorgriff auf die durch Änderung des Aufent­halts­ge­setzes zu erwar­tende Einführung eines alter­su­n­ab­hän­gigen und stich­tags­losen Bleibe­rechts Weisungen an ihre Auslän­der­be­hörden vorge­nommen.
Wir fordern eine schnelle Umsetzung der Zusagen aus dem Koali­ti­ons­vertrag und bis zu ihrer Umsetzung alle Bundes­länder, eine Weisung an die Auslän­der­be­hörde erlassen, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die ausrei­se­pflichtige Personen unter Zugrun­de­legung der Bundes­rats­druck­sache 505/12 (Beschluss) voraus­sichtlich begünstigt und ihr im Ermes­senswege eine Duldung nach § 60a Abs. 2 Satz 3 AufenthG erteilt werden kann.

Residenz­pflicht abschaffen

Die in Deutschland prakti­zierte Residenz­pflicht ist eine massive und ungerecht­fer­tigte Einschränkung von Freizü­gigkeit. Sie ist eine europaweit einmalige Regelung zur Krimi­na­li­sierung und Stigma­ti­sierung von Menschen mit Flucht­hin­ter­grund. Immer wieder wurde diese Regelung in den vergan­genen Jahren von Betrof­fenen kriti­siert und ihre Abschaffung beantragt. So zum Beispiel beim Refugee Protest March nach Berlin 2012. Der Koali­ti­ons­vertrag bietet im Wider­spruch zu diversen öffent­lichen Verlaut­ba­rungen keine grund­le­genden Verbes­se­rungen für die Betrof­fenen im Vergleich zum Ist-Zustand. Solange die Bundes­re­gierung sich auch weiterhin weigert, ihrer humani­tären Verpflichtung nachzu­kommen, sind die Bundes­länder in der Pflicht, diese Regelung auf Landes­ebene weitest­gehend auszu­höhlen und de facto abzuschaffen. Das Beispiel Schleswig-Holsteins zeigt: Die Bundes­länder können auch selbst de facto die Residenz­pflicht abschaffen oder zumindest per Erlass aufs gesamte Bundes­gebiet ausweiten.

Abschie­behaft abschaffen

Aufgrund aktueller Urteile von Gerichten, die eine deutliche Unter­scheidung zwischen den Bedin­gungen der Abschie­bungshaft und Verbüßung von Freiheits­s­trafe anmahnen, hat die Innen­mi­nis­ter­kon­ferenz vom 4. bis 6. Dezember 2013 in Osnabrück die Frage nach effizi­enter Umsetzung des §62 Aufent­halts­gesetz disku­tiert. In Diskussion ist die Zusam­men­legung von Abschie­be­häft­lingen aus mehreren Bundes­ländern in gemein­samen Abschie­be­haft­an­stalten. Dieses lehnen wir ab, da hier Menschen gegen ihren Willen an Orte gebracht werden, die zum Teil hunderte von Kilometern entfernt von ihrem sozialem Umfeld und ihren Anwälten liegen.
Wir fordern hingegen die ersatzlose Strei­chung des § 62 AufenthG. In einem Rechts­staat dürfen nur Menschen, die rechts­kräftig verur­teilt sind, in Haft genommen werden. Es darf nicht sein, dass ein Staat zu vorsorg­licher Freiheits­be­raubung greift, um die Aufent­haltsorte von Personen bestimmen zu können, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen. Auch resul­tiert aus einer nicht-erfolgten Ausweisung kein Nachteil für die Behörden, sondern lediglich für die in die Illega­lität getrie­benen Betrof­fenen.

Asylbe­wer­ber­leis­tungs­gesetz

Der Zugang zum Arbeits­markt für Asylbe­wer­be­rinnen, Asylbe­werber und Geduldete ist eine wichtige Integra­ti­ons­vor­aus­setzung. Wir fordern den unein­ge­schränkten Zugang von Asylbe­wer­be­rinnen, Asylbe­werbern und Gedul­deten zum Arbeits­markt von Anfang an. § 61 Abs. 2 Asylver­fah­rens­gesetz (AsylVfG) ist ersatzlos aufzu­heben. Weiterhin sicher­zu­stellen, dass Arbeits­markt­verbote nicht mehr als Sankti­ons­mittel angewendet werden.
Des weiteren lehnen wir einen Vorrang von Sach- gegen­über Geldleis­tungen ab. Sachleis­tungen sind entmün­digend und gegen­über Geldleis­tungen aus organi­sa­to­ri­schen, gesell­schaft­lichen und finan­zi­ellen Gründen abzulehnen. Wir begrüßen die Initiative zur Abschaffung des Asylbe­wer­ber­leis­tungs­ge­setzes, in dem der Vorrang des Sachleis­tungs­prinzips verankert ist. Es darf keine Sozial­ge­setz­gebung zweiter Klasse geben – das hat das Bundes­ver­fas­sungs­gesetz über­deutlich festge­stellt. Die Bundes­re­gierung muss die Geset­zeslage entspre­chend ändern.

FRONTEX abschaffen

In den letzten Wochen und Monaten ist die EU-Grenz­schutz­agentur FRONTEX wiederholt wegen illegaler Push-Backs mit Todes­folgen in die Medien geraten. Diese völker­rechts­wid­rigen Praktiken sind Ausdruck einer menschen­ver­ach­tenden Abschot­tungs­po­litik der Europäi­schen Union. Forde­rungen an diese Polizei-Einheiten, sich an die geltenden Gesetze zu halten, erüb­rigen sich. Wir PIRATEN fordern daher konse­quent die Abschaffung von Frontex. Ebenso ist die europäische Nachbar­schafts- und Entwick­lungs­po­litik auf die effektive Verbes­serung der Lebens­be­din­gungen und der Menschen­rechts­si­tuation in den betref­fenden Staaten auszu­richten.

Sprach- und Integra­ti­ons­kurse für Flücht­linge

Das früh­zeitige Erwerben von Sprach­kennt­nissen im Zuwan­de­rungsland ist von grund­le­gender Bedeutung. Sprach­kennt­nisse verbessern die Kommu­ni­kation mit Behörden und Ämtern und reduzieren so unnötig hohen Verwal­tungs­aufwand. Die Teilhabe am Arbeits­markt, die prinzi­piell auch Flücht­lingen offen steht, ist ohne Deutsch­kennt­nisse nicht möglich. Auch bei einer Rückkehr ins Ursprungsland verbessert sich die beruf­liche Perspektive. Derzeit stehen das Integra­ti­onskurs-System und das BAMF-ESF-Programm Asyl­suchenden und Gedul­deten nicht zur Verfügung. Bisher haben sie erst dann ein Recht auf Teilnahme an einem Integra­ti­onskurs, wenn sie einen regulären Aufent­halts­titel haben. Asylsu­chende und Geduldete sind daher davon ausge­nommen.
Wir fordern die Bundes­re­gierung auf, die recht­lichen Voraus­set­zungen dafür zu schaffen, dass auch Flücht­lingen im laufenden Asylver­fahren und Gedul­deten der kosten­freie Zugang zu Integra­ti­ons­kursen eröffnet wird. Bis Asylsu­chenden und Gedul­deten der Zugang zu den Integra­ti­ons­kursen eröffnet ist, sollen die Bundes­länder eigene Mittel zur Verfü­gung stellen, damit den Betrof­fenen früh­zeitig die Teilnahme an Sprach-­ und Orien­tie­rungs­kursen im angemes­senen Umfang ermög­licht wird. Die Inhalte und die Organi­sation der Kurse sollen sich an den Standards für die Integra­ti­ons­kurse orien­tieren; ferner ist das Angebot der Kurse personell nachhaltig über sozial­ver­si­che­rungs­pflichtige Dauer­be­schäf­tigung abzusi­chern.

Ein Kommentar zu “Treffen der Piraten­frak­tionen in Düsseldorf / Resolution zur Flücht­lings­po­litik

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