Update 2: Für den Montag, den 11. März lädt das Bündnis zur Podiumsdiskussion in die HU ein. Hier ist das FB-Event:
Keine Demo ohne Videoaufnahmen? Diskussion über den Gesetzentwurf des
Berliner Senats zur Videoüberwachung bei Versammlungen
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am Montag, den 11. März um 19:00 Uhr in der
Humboldt-Universität Berlin, Seminargebäude am Hegelplatz (Dorotheenstr.
24), Fritz-Reuter-Saal.
Die große Koalition in Berlin will der Polizei das anlasslose Filmen von
Demonstrationen erlauben. Ein vom Senat vorgelegter Gesetzentwurf soll
noch in diesem Frühjahr verabschiedet werden. Nicht nur Bürgerrechtler
sehen die Versammlungsfreiheit gefährdet. Das Berliner Bündnis für
Versammlungsfreiheit veranstaltet daher zusammen mit den Kritischen
Juristinnen und Juristen der Humboldt-Uni zu Berlin eine
Podiumsdiskussion zu dem Gesetzentwurf. Wozu der Gesetzentwurf? Wo bleibt
unsere Versammlungsfreiheit? Gibt es keine anderen Mittel für den
angestrebten Zweck?
Über diese und andere Fragen werden auf dem Podium diskutieren:
– Peer Stolle (Rechtsanwalt, Republikanischer Anwältinnen- und
Anwälteverein)
– Klaus Kandt (Polizeipräsident von Berlin)
– Ulrike Lembke (Uni Hamburg)
– Frank Henkel (Innensenator Berlin) [angefragt]
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Update 1: Am Montag, den 04. März war eine Anhörung im Innenausschuss zum geplanten Gesetz. Hier ist die Pressemitteilung des Bündnis dazu:
Das geplante Filmen von Demos ist verfassungswidrig Berliner Bündnis für Versammlungsfreiheit begrüßt Klarstellung im
Innenausschuss
Bei der gestrigen (4. März 2013) Anhörung im Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses zum „Gesetz über Übersichtsaufnahmen“ (Drs. 17/0642) haben die geladenen Sachverständigen dem Senat die Verfassungswidrigkeit seines Gesetzentwurfs bescheinigt. Das Berliner Bündnis für
Versammlungsfreiheit fordert den Senat auf, den Gesetzentwurf nun zurückzuziehen.
Als Sachverständiger geladen war unter anderem Prof. Dr. Clemens Arzt. Arzt ist Professor für Polizei- und Versammlungsrecht am Fachbereich
Polizei und Sicherheitsmanagement an der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin. Er vertiefte in einer ausführlichen Stellungnahme die
auch vom Berliner Bündnis für Versammlungsfreiheit bereits in der Vergangenheit geäußerten Kritikpunkte und äußerte erhebliche Zweifel an
der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs, aber auch an dessen Notwendigkeit. Das Filmen von Versammlungen solle unabhängig von jeder Gefahr zulässig
werden, allein weil viele Menschen wegen eines bestimmten Anliegens auf die Straße gehen. Seine Resümee: Je mehr Menschen demonstrieren, desto
wahrscheinlicher wird deren Überwachung. Eine Überraschung war, dass auch der von der großen Koalition geladene Sachverständige Prof. Michael Knape (Direktionsleiter bei der Berliner Polizei) den Gesetzentwurf in weiten Teilen für verfassungswidrig hält und engere und präzisere Grenzen für
die Zulässigkeit vorschlägt.
Das Berliner Bündnis für Versammlungsfreiheit warnt insbesondere vor der Abschreckungswirkung von Kameras und findet es bemerkenswert, dass die
Koalition offensichtlich keinen Sachverständigen findet, der den Gesetzentwurf für gut befindet.
Das Bündnis veranstaltet am kommenden Montag, den 11. März 2013 um 19 Uhr eine Podiumsdiskussion zum Gesetzentwurf in der Humboldt-Universität zu Berlin. Auf dem Podium werden Frank Henkel (Innensenator Berlin) [angefragt], Klaus Kandt (Polizeipräsident von Berlin), Peer Stolle
(Rechtsanwalt, Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein) und Dr. Ulrike Lembke (Uni Hamburg) diskutieren.
http://berlin.humanistische-
Das Bündnis hatte sich Anfang des Jahres aus Protest gegen die vom Senat geplanten Übersichtsaufnahmen von Demos gegründet.
Beteiligt sind mittlerweile 18 Bürgerrechtsorganisationen, Gewerkschaften und Parteien.
http://berlin.humanistische-
Die Stellungnahme von Clemens Arzt finden Sie hier:
http://www.hwr-berlin.de/
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Ursprungstext:
Am Montag, dem 4. Februar hat sich offiziell das „Berliner Bündnis für Versammlungsfreiheit“ gründet. Grund ist das vom Berliner Senat geplante anlasslose Filmen von Versammlungen. Ich halte das für einen sehr wichtigen Schritt. In vielen Bundesländern sind die durch die Föderalisreform möglich gewordenen Einschränkuungen der Versammlungsfreiheit geräuschlos oder zumindest ohne größere Komplikationen durchgesetzt worden. Die Gründung des Bündnis, die Energie, die dort momentan reinfließt aber auch dadurch freigesetzt wird, gibt Anlass zur Hoffnung, dass es in Berlin anders sein wird. Lest im Folgenden die Pressemitteilung zur Gründung des Bündnis:
Zu dem Bündnis haben sich neben Einzelpersonen folgende Bürgerrechtsorganisationen, Gewerkschaften und Parteien
zusammengeschlossen: die Humanistische Union Berlin-Brandenburg, das Komitee für Grundrechte und Demokratie, der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein, der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (Ortsgruppe Berlin), die Digitale Gesellschaft, Clof, digitalcourage, die Stiftung Haus der Demokratie und Menschenrechte, Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen, ver.di (Bezirk Berlin), die Grüne Fraktion Berlin, die Piratenfraktion
Berlin, die Linksfraktion Berlin und der Landesverband der Partei DIE LINKE.
Ihr Protest richtet sich gegen den Gesetzentwurf des Berliner Senats „über Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen“ (Drucksache 17/0642). Über dieses Vorhaben will das Bündnis informieren. Geplant sind daher verschiedene Aktionen und Veranstaltungen. Die meisten Bürger wissen gar nicht, dass der Senat ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit erheblich einschränken will. Zahlreiche Bürger werden durch die Videoüberwachung unter Generalverdacht gestellt und eingeschüchtert. Das Bündnis fordert daher das Parlament auf, das Gesetz nicht zu verabschieden.
Der Gesetzentwurf und unsere Kritik
Der Berliner Senat hat einen Gesetzentwurf „über Übersichtsaufnahmen zur Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes bei Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzügen“ (Drucksache 17/0642) vorgelegt. Er soll das anlasslose Filmen von Demonstrationen erlauben. Voraussetzung ist allein, dass es sich um eine große oder unübersichtliche Versammlung handelt. Diese unbestimmten Begriffe öffnen Missbrauch Tür und Tor. Die sogenannten Übersichtsaufnahmen sollen der Lenkung und Leitung des Polizeieinsatzes dienen. Einzelne Personen sollen angeblich nicht erkennbar sein. Für die
Lenkung und Leitung ist das Filmen jedoch überhaupt nicht notwendig. Mehrere Polizisten, die sich über Funkgeräte austauschen, haben eine Demonstration ebenso gut im Blick. Im Übrigen kann sich ein Polizist von einem erhöhten Standpunkt aus (z.B. von einem Dach oder einem Hubschrauber) auch ohne Kamera einen Überblick verschaffen.
Dass es dem Senat bei dem Gesetz ohnehin weniger um Übersichtsaufnahmen als vielmehr um die konkrete Bespitzelung von Versammlungsteilnehmern geht, offenbart sich bereits in der Begründung des Gesetzentwurfs. Immer wieder ist hier von Kamera-Wagen die Rede. Wie jedoch von einem Kamerawagen Übersichtsaufnahmen angefertigt werden sollen, auf denen einzelne Versammlungsteilnehmer dann nicht erkennbar sein sollen, bleibt ein Rätsel. Bereits in der Vergangenheit hatte die Berliner Polizei solche Aufnahmen angefertigt. Damals ohne gesetzliche Grundlage. Das Berliner Verwaltungsgericht hatte dies verboten und klargestellt, dass die Versammlungsteilnehmer auch bei Übersichtsaufnahmen stets individualisierbar sind: „Der einzelne Versammlungsteilnehmer muss ständig damit rechnen, durch eine Vergrößerung des ihn betreffenden Bildausschnittes (Heranzoomen) individuell und besonders beobachtet zu werden. Mit den heutigen technischen Möglichkeiten ist dies generell möglich, so dass ein prinzipieller Unterschied zwischen Übersichtsaufnahmen und personenbezogenen Aufnahmen nicht mehr besteht.“
Die Abschreckungswirkung für potentielle Versammlungsteilnehmer ist daher groß. Dass dem Senat dies nicht bekannt ist, ist schwer vorstellbar. Schließlich hat er Videoüberwachung genau aus diesem Grund an vielen öffentlichen Plätzen eingeführt. Zudem hat auch hiervor bereits das Berliner Verwaltungsgericht gewarnt: „Wer unsicher ist, ob abweichende
Verhaltensweisen jederzeit notiert und als Information dauerhaft gespeichert, verwendet oder weitergegeben werden, wird versuchen, nicht durch solche Verhaltensweisen aufzufallen. Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art. 8, 9 GG) verzichten.“ Dies wäre fatal. Nicht nur für die Versammlungs- und Meinungsfreiheit des Einzelnen, sondern auch für unser Zusammenleben. Beide Freiheiten sind unentbehrliche und grundlegende Funktionselemente unseres demokratischen Gemeinwesens.
Für Rückfragen steht Ihnen zur Verfügung:
Anja Heinrich, Geschäftsführerin der HU Berlin-Brandenburg,
unter 030 / 204 2504 oder berlin@humanistische-union.de
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Eine der ersten Aktionen wird am 25. Februar eine Podiumsdiskussion sein. Unter Umständen wird das Bündnis sich auch am Internationalen Aktionstag für Privatsphäre am 23.2. beteiligen. Die Fraktion gibt sich natürlich Mühe, das ganze parlamentarisch zu flankieren. Ich gehe davon aus, dass die Piratenpartei Berlin das Bündnis auch unterstützen wird und werde bald einen diesbezüglichen Antrag stellen, bin aber nicht traurig, wenn mir jemand zuvor kommt. (*Hint*)
Auch in den Medien gab es schon erste Reaktionen. Hier ist ein Interview mit Anja Heinrich, der Geschäftsführerin der Humanistischen Union Berlin-Brandenburg im Neuen Deutschland.
Und in der Taz.
Hier ein Beitrag mit Bene Lux und dem Berliner Datenschutzbeauftragten.
