Kommu­nales Auslän­der­wahl­recht

Heute sprach ich zum Antrag „Kommu­nales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürge­rinnen und Bürger“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Berlin ist arm aber sexy heißt es. Da kann man drüber streiten. Sicher ist: Es ist reich an Menschen mit vielen verschie­denen kultu­rellen Hinter­gründen. Menschen, die ihr Wissen, ihre Erfah­rungen und ihr Engagement dieser Stadt zur Verfügung stellen wollen. Dies kann in vielerlei Weise geschehen: Durch Teilnahme an und Initation von Bürger­be­gehren und -befra­gungen und natürlich auch durch Wahlen, durch die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts. 

Doch dieses Reichtums berauben wir uns momentan noch selbst. 470.000 Nicht-Deutsche – und ich spreche hier explizit von Nicht-Deutschen, damit dies staatenlose Menschen zb. Paläs­ti­nenser oder Kurden einsch­ließt – dürfen in Berlin nicht wählen. Wir Piraten fordern, dass alle Menschen, die ihren Lebens­mit­tel­punkt in Berlin haben, die städ­tische Politik mitbe­stimmen können. Wir  wollen das bereits geltende Wahlrecht für EU Bürger auf kommu­naler Ebene ausweiten, um  ihnen zu ermög­lichen, aktiv an der Gestaltung ihres Umfelds teilzu­haben. Dies ist in unserem gemein­samen Interesse. Denn Demokratie kann einen entschei­denden Beitrag zur Integration leisten. Ich zitiere Mehr Demokratie e.V.: „Demokratie im Gespräch  mit anderen Menschen zu erleben, fördert den gesell­schaft­lichen Zusam­menhalt“.

Dass dies möglich ist, zeigt ein Blick nach Europa und nach Deutschland: Dänemark, Schweden, Finnland, Irland und Nieder­lande haben bereits aktives und passives Kommu­nal­wahl­recht für alle Ausländer. Groß­bri­tannien, Spanien, Belgien, Luxemburg, Portugal immerhin für bestimmte Perso­nen­gruppen.
Laut Infor­ma­tionen von Citizens for Europe haben in NRW seit 2009 rund 40 Städte ihre Landes­re­gierung aufge­fordert das kommunale Wahlrecht für nicht-Deutsche einzu­führen. So aber auch Halle, Mainz oder Flensburg. vor zwei Wochen berief die Bremer Bürger­schaft einen Ausschuss ein, um auch vom Bremer Staats­ge­richtshof prüfen zu lassen ob die Einführung des kommu­nalen Wahlrechts für nicht-Deutsche UND das Landes­wahl­recht für EU-Bürge­rInnen auf Landes­ebene möglich ist. Somit würde ein Berliner Vorstoß im Bundesrat nicht aus dem Blauen kommen, sondern könnte sich auf eine breite Unter­stützung aus anderen Kommunen und Bundes­ländern stützen.

Nun zu möglichen Bedenken der Koali­ti­ons­frak­tionen: Es gibt Stimmen, die meinen – und sie berufen sich dabei auf eine Urteil des BVerfG von 1992 – „das Volk, von dem laut Grund­gesetz die Macht ausgehe, seien lediglich deutsche Staats­bürger. Wir gehen jedoch davon aus, und dies mit vielen anderen Gutachtern, dass mit der Einführung der Unions­bür­ger­schaft, der Rechts­fort­ent­wicklung im supra­na­tio­nalen, europäi­schen und auch deutschen Kontext sowie mit den verän­derten gesell­schaft­lichen Bedin­gungen das BVG seine Inter­pre­tation von 1992 revidieren und sich den neuen gesell­schaft­lichen und recht­lichen Entwick­lungen anpassen wird. Insofern sehen wir NICHT, dass eine Grund­ge­set­z­än­derung nötig ist, damit Länder das Wahlrecht einführen können. Jedoch geschieht das nicht von alleine. Das BVerfG wird seine Inter­pre­tation nur ändern und damit den Weg freigeben, wenn wir eine Initiative auf den Weg bringen. 

Zudem ist ja der Antrag der Grünen, der im Grunde nur aus einem Satz besteht, sehr offen und die SPD-Fraktion war bisher ja auch offen für dieses Anliegen. Im Projekt Jede Stimme 2011 hat der SPD-Frakti­ons­vor­sit­zende, Raed Saleh, noch ausgesagt, das  Landes­wahl­recht für Ausländer einführen zu wollen, „um sich damit von den Grünen zu unter­scheiden, die ja „nur die kommunale Ebene fordern“. In diesem Sinne sollte unserem gemein­samen Anliegen nichts mehr im Wege stehen.