Heute sprach ich zum Antrag „Kommunales Wahlrecht für Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürger“ der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Berlin ist arm aber sexy heißt es. Da kann man drüber streiten. Sicher ist: Es ist reich an Menschen mit vielen verschiedenen kulturellen Hintergründen. Menschen, die ihr Wissen, ihre Erfahrungen und ihr Engagement dieser Stadt zur Verfügung stellen wollen. Dies kann in vielerlei Weise geschehen: Durch Teilnahme an und Initation von Bürgerbegehren und -befragungen und natürlich auch durch Wahlen, durch die Ausübung des aktiven und passiven Wahlrechts.
Doch dieses Reichtums berauben wir uns momentan noch selbst. 470.000 Nicht-Deutsche – und ich spreche hier explizit von Nicht-Deutschen, damit dies staatenlose Menschen zb. Palästinenser oder Kurden einschließt – dürfen in Berlin nicht wählen. Wir Piraten fordern, dass alle Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in Berlin haben, die städtische Politik mitbestimmen können. Wir wollen das bereits geltende Wahlrecht für EU Bürger auf kommunaler Ebene ausweiten, um ihnen zu ermöglichen, aktiv an der Gestaltung ihres Umfelds teilzuhaben. Dies ist in unserem gemeinsamen Interesse. Denn Demokratie kann einen entscheidenden Beitrag zur Integration leisten. Ich zitiere Mehr Demokratie e.V.: „Demokratie im Gespräch mit anderen Menschen zu erleben, fördert den gesellschaftlichen Zusammenhalt“.
Dass dies möglich ist, zeigt ein Blick nach Europa und nach Deutschland: Dänemark, Schweden, Finnland, Irland und Niederlande haben bereits aktives und passives Kommunalwahlrecht für alle Ausländer. Großbritannien, Spanien, Belgien, Luxemburg, Portugal immerhin für bestimmte Personengruppen.
Laut Informationen von Citizens for Europe haben in NRW seit 2009 rund 40 Städte ihre Landesregierung aufgefordert das kommunale Wahlrecht für nicht-Deutsche einzuführen. So aber auch Halle, Mainz oder Flensburg. vor zwei Wochen berief die Bremer Bürgerschaft einen Ausschuss ein, um auch vom Bremer Staatsgerichtshof prüfen zu lassen ob die Einführung des kommunalen Wahlrechts für nicht-Deutsche UND das Landeswahlrecht für EU-BürgerInnen auf Landesebene möglich ist. Somit würde ein Berliner Vorstoß im Bundesrat nicht aus dem Blauen kommen, sondern könnte sich auf eine breite Unterstützung aus anderen Kommunen und Bundesländern stützen.
Nun zu möglichen Bedenken der Koalitionsfraktionen: Es gibt Stimmen, die meinen – und sie berufen sich dabei auf eine Urteil des BVerfG von 1992 – „das Volk, von dem laut Grundgesetz die Macht ausgehe, seien lediglich deutsche Staatsbürger. Wir gehen jedoch davon aus, und dies mit vielen anderen Gutachtern, dass mit der Einführung der Unionsbürgerschaft, der Rechtsfortentwicklung im supranationalen, europäischen und auch deutschen Kontext sowie mit den veränderten gesellschaftlichen Bedingungen das BVG seine Interpretation von 1992 revidieren und sich den neuen gesellschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen anpassen wird. Insofern sehen wir NICHT, dass eine Grundgesetzänderung nötig ist, damit Länder das Wahlrecht einführen können. Jedoch geschieht das nicht von alleine. Das BVerfG wird seine Interpretation nur ändern und damit den Weg freigeben, wenn wir eine Initiative auf den Weg bringen.
Zudem ist ja der Antrag der Grünen, der im Grunde nur aus einem Satz besteht, sehr offen und die SPD-Fraktion war bisher ja auch offen für dieses Anliegen. Im Projekt Jede Stimme 2011 hat der SPD-Fraktionsvorsitzende, Raed Saleh, noch ausgesagt, das Landeswahlrecht für Ausländer einführen zu wollen, „um sich damit von den Grünen zu unterscheiden, die ja „nur die kommunale Ebene fordern“. In diesem Sinne sollte unserem gemeinsamen Anliegen nichts mehr im Wege stehen.
