tl;dr Behördenversagen und Bevölkerungszuzug in Berlin machen längerfristige Planung, unabhängige und dauerhafte Prozessevaluation und verbindliche Öffnung und Steuerung der Verwaltung notwendig. Die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus beantragt daher die Schaffung einer eigenen Stelle einer „Berliner Beauftragte für Partizipation und wachsende Stadt (kurz: PartWaSB)“ Acht Gründe, warum dies ebenso notwendig wie möglich ist.
1. Berlins Behörden arbeiten am Rande der Katastrophe
Es ist weder neu noch ein Geheimnis, dass Berliner Behörden bereits jetzt am Rande oder schon jenseits des Erträglichen arbeiten. Schwierig ist dies sowohl für die Menschen, die dort Leistungen (Schul- oder KiTaplatz, Sozialleistungen, Bauantragsstellung, Impfschutz usw.) in Anspruch nehmen (wollen), als auch diejenigen, die dort unter den aktuellen Bedingungen arbeiten müssen. Betroffen sind so gut wie alle bezirklichen Behörden, ganz besonders aber die schon seit längerem katastrophale Situation der Bürgerämter. Unter dem Hashtag #TerminwuesteBerlin tauschen sich Menschen darüber aus, dass sie dort zum Teil Wartezeiten von mehreren Monaten haben.
Dabei sind Personalmangel und Fehlinvestitionen genauso eine Ursache wie die zahlreichen Probleme innerhalb der Verwaltungsabläufe und beim Einsatz von Hard- wie Software. Das merkt man auch daran, dass findige Unternehmer diese Lücken zum Geschäftsmodell umformen. Diesen ist dabei kein Vorwurf zu machen, wie es der Senat bisweilen tut, um von seinem eigenen Versagen abzulenken.
Eine ähnliche Kombination aus Personalabbau, Ignorieren aller Warnungen, mangelnder Weitsicht und Planung, Prozessen, sowie Verwaltungsabläufen aus dem letzten Jahrhundert hat auch das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) lahmgelegt. Sowohl im Bereich Unterkunftsacquise als auch in der Leistungsabteilung läuft schon lange nichts mehr rund. Besonders deutlich wurde es in diesem Sommer, wo nur das Einspringen der Zivilgesellschaft viel Schlimmeres verhinderte. Aber auch schon vor 2015 gab es sehr laute und deutliche Warnungen.
Zu all diesen Problemen kommt jetzt auch noch das Bevölkerungswachstum und damit zusätzliche Aufgaben für die Verwaltung. Es steht zu befürchten, dass dieses Verwaltungsversagen noch in weiteren Behörden stattfinden wird. Die Behörden in Bezirksaufsicht wird es zuerst und stärker betreffen, da dort die Eingriffs- und Kompensationsmöglichkeiten geringer sind, aber auch die Landesbehörden werden noch wesentlich mehr als jetzt schon betroffen sein.
2. Digitalisierung stockt
All diese Probleme werden noch dadurch verstärkt, dass die Digitalisierung in Berlin kaum voran kommt. Akten müssen handschriftlich erstellt und unter viel Aufwand zwischen den Standorten der Verwaltung hin und her transportiert werden. Die Einführung der e-Akte wurde erneut verschoben. Manche Mitarbeitenden müssen an zwei Bildschirmen arbeiten aus Gründen mangelnder Interoperabilität der Software. Die sogenannten Fachverfahren werden von Dutzenden verschiedenen Behörden verantwortet. Nicht einmal eine vollständige Liste existiert. Berlin schafft nicht einmal eine Umstellung des aktuellen Betriebssystems.
Die letzten vier Jahre schwarzer Innensenat (zuständig für IT) waren komplett verschenkt. Aber auch vorher ist nicht viel passiert. Seit bald 8 Jahren warten wir auf das eGovernment-Gesetz. Jetzt liegt es vor und es ist…nun ja…kein besonders großer Wurf. Es wird keines der aktuellen Probleme lösen. Manche Großprojekte wie eGovernment@school werden nach vielen Jahren Planung und Durchführung einfach sang- und klanglos eingestellt. Der aktuelle Bericht „Service Stadt Berlin und Leitprojekte“ wirft ein schauerliches Bild auf ebendiese Service-Stadt. Etwa die Hälfte der aktuellen IT-Projekte wurde eingestellt oder gestoppt.
Die ungelösten Probleme haben natürlich auch Auswirkungen auf den Bereich Asyl. So konnten beispielsweise mobile Registrierungsteams keine Verbesserung im Verfahren bringen, weil sie die Daten mehrfach einpflegen und doppelt Arbeit leisten mussten. Wartemarken statt Online-Terminen, wertlose Ersatzscheine wegen Arbeitsüberlastung und Krankenscheine statt Gesundheitskarte tun das Ihrige, um die Verwaltung zu überfordern und Leistungsbeziehende zu drangsalieren.
3. Berlin wächst
Seit Jahren wird darüber gesprochen, dass die Einwohnerzahl Berlins wächst. Schon 2014 wurde ein jährlicher Zuwuchs von bis zu 40.000 Menschen festgestellt, was einen Gesamtzuwachs von 250.000 Menschen und damit quasi einen zusätzlichen Bezirk bis 2030 bedeutet. (Die aktuelle Prognose lautet 80.000 Menschen jährlich und damit ein zusätzlicher Bezirk noch vor 2020.). Das oben beschriebene Behördenversagen ist kein Resultat der „wachsenden Stadt“, wird aber durch diesen Prozess noch verstärkt.
Seitdem man sich der Tatsache des offensichtlich stattfindenden Bevölkerungswachstums stellt, findet ein ziemlich verquerer Prozess statt. Statt eine offene Diskussion darüber zu wagen, was dies nun eigentlich bedeutet, welche Auswirkungen und Konsequenzen dies hat, wird urplötzlich und ohne sinnvolle Erklärung der Begriff „wachsende Stadt“ erfunden (so als wäre Berlin vorher geschrumpft), als Buzzword vor sich her getragen und für so ziemlich alles mögliche – gleichwie absurde – herangezogen: Für Forderungen nach Investitionen in Bereichen, wie Straßen, Brücken, Schulen und KiTas in denen der Investitionsbedarf eigentlich älter als das Wort „urbs“ ist. Und für Investitionen auch in „pet projects“ durch die Errichtung eines eigenen Sondervermögens mit dem vielsagenden Namen Gesetz über die Errichtung eines Sondervermögens „Infrastruktur der Wachsenden Stadt (SIWA ErrichtungsG)“ vom 11. Dezember 2014 (Hier der Umsetzungsbeschluss, hier die € 496 Mio. schwere SIWA-Bestückungsliste für 2015 von denen aber nur 34,1 Mio auch dieses Jahr ausgegeben werden sollen). Die Auswahl der Investitionsobjekte verläuft ebenso willkürlich wie intransparent.
Und für ein mehr oder weniger offenes Eingeständnis, dass der Personalabbau der letzten Jahre ein Fehler war, der nun korrigiert werden muss und die damit einhergehende Abkehr der politisch gewählten Phantasiezahl 100.000 (neue Zielzahl: 109.000) Absurderweise gibt es immer noch Bezirke wie Marzahn-Hellersdorf, die Stellen abbauen müssen. Ansonsten bleiben konkreten Handlungen in diesem Bereich – vor allem der Exekutive – überschaubar.
4. Interkulturelle Öffnung stockt
Es ist offensichtlich, dass auf die Verwaltung zusätzliche Herausforderungen nicht nur im quantitativen, sondern auch im qualitativen Bereich zukommen. Die Öffnung der Verwaltung, Aneignung interkultureller Kompetenzen und ein sachgerechter und mehrsprachiger Informationszugang sollten in einer weltoffenen Metropole nichts neu zu erfindendes sein. Bereits mit dem 2010 verabschiedeten „Berliner Gesetz zur Regelung von Partizipation und Integration in Berlin“ (PartIntG) wird den Behörden in §4 Gleichberechtigte Teilhabe und interkulturelle Öffnung vorgeschrieben. Seitdem ist allerdings wenig geschehen.
Wer sich über den Sachstand informieren will, muss schon lange wühlen. Zuständig für das gesamte Feld ist die Abteilung für Integration, angesidelt bei Senatorin Kolat. Das Ressort kann sich nur selten gegenüber anderen Verwaltungen durchsetzen – so es überhaupt gewollt ist. Schon zwei Integrationsbeauftragte (wenn man sie überhaupt noch so nennen möchte) haben unter ihr das Amt aufgegeben. Die Gesamtzuständigkeit für die Verwaltung liegt eh bei Hardliner Frank Henkel.
Die Kolat-Verwaltung war bisher nicht einmal in der Lage, ihre Verpflichtungen des eigenen Gesetzes zu erfüllen und dem Abgeordnetenhaus rechtzeitig Berichte über die Umsetzung der Ziele dieses Gesetzes vorzulegen. Gemäß § 8 PartIntG sollte der Senat erstmals zum 31. Dezember 2011 und dann alle zwei Jahre einen Bericht vorlegen. Der erste Bericht wurde dem Abgeordnetenhaus elf Monate nach Ende des Berichtszeitraumes am 22. November 2012 vorgelegt. Der zweite Bericht wurde erst 18 Monate nach Ende des Berichtszeitraumes am 24. Juni 2015 vorgelegt. Dazu muss angemerkt werden, dass weder der Bericht vom 22. November 2012 noch der Bericht vom 24. Juni 2015 Informationen zur Erreichung der Zielvorgaben zur Erhöhung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund v.a. in der Berliner Verwaltung (bis auf ein paar allgemeine und unvollständige Angaben zur Zahl der Auszubildenden) und zu den vom Senat festzulegenden Maßnahmen zu ihrer interkulturellen Öffnung gemäß § 4 Abs. 5 enthalten. Offenbar liegt das Problem u.a. am fehlenden Verfahren und datenschutzrechtlichen Bedenken, da keine rechtliche Grundlage für die Erhebung des Merkmals Migrationshintergund bei der Einstellung im Land Berlin existiert – 5 Jahre nach dem Inkrafttreten des PartIntG!
Probleme gibt es auch in anderen Bereichen. Beispiel Jobcenter: Wer Spaß hat, kann die Anhörung zu diesem Thema im Integrationsausschuss vom 25.9.2014 mit der vom 31.5.2007 vergleichen und schauen, was sich verbessert hat. Die Piraten schlagen konkrete Maßnahmen für die interkulturelle Öffnung der Berliner Jobcenter vor.
5. Neue Chancen und zusätzliche Herausforderungen durch Geflüchtete
Natürlich führt die seit einigen Jahren stark angestiegene Zahl von Zuwander_innen, von denen aus juristischen Gründen die meisten über das Asylrecht einreisen – zu zusätzlichen Herausforderungen für die Verwaltung. Allen Unkenrufen zum trotz führt der Zuzug zu zusätzlichen Chancen: Die EU-Kommission hält eine Steigerung des Wirtschaftswachstums durch Geflüchtete von bis zu 0,3% (0,7% für Deutschland) für möglich. http://www.deutschlandfunk.de/prognose-eu-rechnet-mit-aufschwung-durch-fluechtlinge.1766.de.html?dram:article_id=336018 Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) betont die langfristigen positiven gesellschaftlichen Effekte: http://www.diw.de/sixcms/detail.php?id=diw_01.c.518472.de
Unterstützung brauchen Geflüchtete vor allem in drei Phasen:
- Registrierung, Unterbringung und Erstversorgung,
- Sprachkurse, Anerkennung von Abschlüssen, Arbeitsmarktintegration und weitere integrative Maßnahmen sowie
- in so gut wie allen anderen Bereichen der Verwaltung: Von Gesundheits- und Jugendamt über Jobcenter und Sozialamt bis hin zu Services des Bürgeramts und des Standesamtes.
Nachdem sie nach ihrer Ankunft großteils separat verwaltet und bearbeitet werden, haben sie nach einer Weile als Neubürger_innen und unabhängig von ihrem früheren Aufenthaltsstatus Anspruch auf Regelleistungen von immer mehr Behörden. Das große Problem: Momentan klappt ja schon in der Phase der Unterbringung und Versorgung nur wenig. Immerhin kritisierten die Republikanischen Anwältinnen und Anwälte jüngst, dass Geflüchtete, die vor dem LAGeSo auf ihre Registrierung warten, systematisch von einem Rechtsanspruch ausgeschlossen sind. Dieses Versagen und diese Nichterfüllung von Rechtsansprüchen darf die Geflüchteten nicht über alle drei Phasen begleiten und sich auch noch auf andere Verwaltungsbereiche ausbreiten. Spätestens in der dritten Phase werden Geflüchtete zwar weniger von der Verwaltung abhängig sein, da sie arbeiten und ihren Wohnort aussuchen dürfen. Gleichzeitig haben sie jedoch Leistungs- und Unterstützungsanspruch durch Teile der Verwaltung, die in Berlin schon seit Jahren am Limit arbeiten und zusätzlich durch die Zuwanderung aus den anderen Bundesländern gefordert sind. Dass Arbeitsmarktintegration als Jahrhundertaufgabe angesehen werden kann, sagt auch die Vorsitzende des Paritätischen Barbara John. Da all diese Probleme aber schon jetzt abzusehen sind, darf es dann nicht heißen, dies sei ein überraschender und unabsehbarer Effekt, so wie man seit Jahren im Bereich Unterbringung nicht oder zu spät auf die gestiegenen Zahlen von Geflüchteten reagiert. Es besteht allerdings die Hoffnung, dass die Überforderung von Verwaltungsteilen, die für Dienstleistungen an allen Menschen in der Stadt zuständig ist, eher auffällt und mehr Änderungsdruck aufgebaut wird. Im Rahmen der laufenden Diskussion über den Doppelhaushalt 2016/2017 wird jedoch vor allem der Bereich Unterbringung diskutiert. Die anderen Bereiche fallen weitgehend unter den Tisch. Dabei wäre gerade der große Zuzug der nächsten Jahre von Menschen mit unterschiedlichen Anforderungen und unterschiedlichen legalen Status trotz aller damit einhergehenden Probleme eine gute Möglichkeit, bisher schon problematische oder lange schon nicht mehr auf den Prüfstand gestellte Bereiche unter die Lupe zu nehmen und weiter zu entwickeln. Auch das ist also eine Chance, die Geflüchtete der Stadt Berlin bieten, wenn wir sie ergreifen.
6. Keine Analysen, keine umfassenden Berichte, nur Beschönigung
Es gibt aktuell in Berlin keine ernsthafte systematische Beschäftigung mit dem Thema. Weder mit der „wachsenden Stadt“ noch mit den Herausforderungen durch Geflüchtete in Berlin. Natürlich gibt es Hunderte von Anfragen und Berichten über einzelne individuelle Defizite, über nicht gezahlte Leistungen, Überforderung von Personal, über die Schließung von Ämtern etc.. Aber es gibt nichts, was einen Gesamtüberblick über die dramatische Situation geben würde. Das letzte Papier, dem man dies zugestehen kann, war der „Bericht über den Stand der Einführung von ziel- und wirkungsorientierten Controllingsystemen in der Berliner Verwaltung“. Das war 2006. Das „Flüchtlingspolitische Konzept des Senats“ dieses Jahres zeigt deutlich, dass aktuell vor allem imageorientiertes und aus der getriebenen Situation entstandenes Stückwerk betrieben wird. Dieser lässt sich natürlich exemplarisch betrachten. Andere ressortübergreifende Probleme werden ähnlich kurzbeinig angegangen.
Dass der Senat zu einer ehrlichen Selbstanalyse gar nicht in der Lage ist, merkt man auch daran, dass bei allen Entscheidungen in der Regel externe bzw. unabhängige Stellen involviert werden. Im Bereich Registrierung ist beispielsweise gerade McKinsey für die Prozessevaluation involviert. Aber dieser ganze Prozess kostet viel Zeit. Von unseren Hinweisen auf Probleme bei den Verträgen bei Flüchtlingsunterkünften und unsachgemäße Ausschreibungen bis zum Bericht eines Hamburger Wirtschaftsprüfungsunternehmens, dessen Bewertung alle unsere Befürchtungen und Warnungen noch übertraf vergingen fast zwei Jahre. Was sich seitdem dort getan hat? Nichts.
7. PartWaSP kein Patentrezept, aber Frühwarnsystem und Impulsgeberin
Zur dauerhaften Begleitung des Verwaltungshandelns, zur Kapazitätsplanung, zur frühzeitigen Warnung, welche Behörde als nächste abschmiert, zur unabhängigen und proaktiven Berichterstattung und zur Implementierung von Prozessen wie interkulturelle Öffnung und Digitalisierung braucht es eine eigene Behörde. Diese darf nicht Teil einer Senatsverwaltung sein, da sie sonst den Machtspielchen der Senator_innen untereinander ausgeliefert und ähnlich zahnlos wie der aktuelle Integrationsbeauftragte wäre. Sie sollte am besten gar nicht Teil des Senats sein, da sie nur dann das Verwaltungshandeln entsprechend kontrollieren und begleiten kann. Vorbild kann beispielsweise der Datenschutzbeauftragte sein. Diese neue Behörde haben wir bereits grob vorkonzeptioniert und dem Parlament vorgeschlagen. Sie heißt „Berliner Beauftragte für Partizipation und wachsende Stadt“ (generisches Femininum). Unser Antrag steht am 13. November in 1. Lesung auf der Tagesordnung des Abgeordnetenhauses.
In ihrer fünfjährigen Amtszeit (inklusive Wiederwahlmöglichkeit) soll die vom Parlament gewählte und vom Präsidenten ernannte Beauftragte
- die mit Bevölkerungszuzug (unabhängig vom Aufenthaltsstatus) in Verbindung stehenden Prozesse und Verwaltungsvorgänge bei Behörden, nachgeordneten Einrichtungen, landeseigenen Unternehmen und sonstigen öffentlichen Stellen überwachen und begleiten,
- proaktiv und regelmäßig Berichte erstellen, die dann vom Abgeordnetenhaus in öffentlicher Sitzung diskutiert werden,
- als Anlaufstelle für alle Hinweise über systemisches Verwaltungsversagen dienen,
- interkulturelle Öffnung und Digitalisierung vorantreiben,
- Impulse zur Verwendung von SIWA-Mitteln geben.
Natürlich kann die Beauftragte nicht zaubern. Natürlich müssen ihre Vorschläge immer noch angenommen werden und es muss die Bereitschaft dafür geben, Dinge auch tatsächlich zu ändern. Und natürlich ist diese Behörde stark von ihrer Besetzung und der Durchsetzungsfähigkeit der zu besetzenden Person abhängig. Und natürlich müssen die für etwaige Mehrausgaben und Änderungsprozesse notwendigen zusätzlichen Mittel erst einmal gefunden und bewilligt werden. Aber häufig liegt es eben gar nicht nur am Geld. Und irgendwer muss ja mal mit Gesamtkoordination anfangen.
8. Eine zusäzliche Stelle ist möglich
Zur Einrichtung dieser Stelle haben wir beantragt, im Haushalt Mittel in Höhe von € 3,9 Mio einzustellen, davon 1,3 Mio. in 2016 und 2,6 Mio. 2017. 2016 sind lediglich €1,3 Mio. vorgesehen, von denen der Großteil gesperrt ist. Nach der Ernennung durch den Präsidenten Anfang 2016 wird lediglich ein kleiner Mitarbeitendenstab zur Verfügung stehen, die dabei helfen, Räumlichkeiten zu finden und einen ausführlicheren eigenen Haushaltsplan (In der Berliner Haushaltssytematik hat der Datenschutzbeauftragte einundzwanzigsten Einzelplan, daher wäre der neue der Einzelplan 22) auszuarbeiten, der dann vom Parlament beschlossen wird. In der Folge kann die Behörde umfassend aufgebaut und zusätzliche Mitarbeitende eingestellt. Die Mittel sind vergleichsweise überschaubar. Zum Vergleich: Der Datenschutzbeauftragte hat ein Budget von ca. € 5,2 Mio. / Jahr. Außerdem werden Hunderte Millionen für Leistungen im Asylbereich ausgegeben werden, darunter vermutlich auch hohe Summen, die für unnötige Doppelarbeit ausgegeben werden, sowie für Verwaltungsvorgänge, die wesentlich effizienter gestaltet werden könnten.
All das sollte klar machen: Eine besondere Stelle für die besonderen anstehenden Aufgaben einzurichten, ist so sinnvoll wie notwendig wie möglich. Die aktuellen Haushaltsverhandlungen sind der richtige Zeitpunkt dafür. Denn sonst verschenken wir wieder wertvolle Jahre, in den wir weder Öffnung noch Entwicklung der Verwaltung sehen werden und in denen wir sehenden Auges in Staatsversagen in immer mehr Bereichen laufen. Insofern hoffen wir auf Unterstützung der anderen Fraktionen für unseren Vorschlag.