In der vergangenen Plenarsitzung vom 12. Januar sprach ich zu einem Transparenzantrag der Grünen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! – Vielen Dank an die Kollegen von den Grünen dafür, dass sie diesen Antrag eingereicht haben und damit unseren eigenen Plänen zuvorgekommen sind! Ich freue mich auch, dass wir bis zu diesem Zeitpunkt alle schon Sympathie für diesen Antrag erkennen ließen. Ich freue mich besonders, dass die CDU sich mittlerweile auch zu ihrem Kernthema Transparenz bekannt hat.
Ich denke, es ist klar, dass wir die zu treffenden Änderungen für notwendig halten, notwendig allein schon deshalb, weil das Berliner Gesetz dem Bundesgesetz hinterherhinkt – wie schon angesprochen wurde. Dabei denke ich nicht, dass der Grund, dass die Nebentätigkeiten für viele hier selbstverständlich sind, ein ausreichender Grund ist. Eine Entschuldigung für einen Missstand ist dies für uns nicht. Notwendig ist an dieser Stelle z. B. zu erwähnen, dass die Einheitlichkeit hergestellt wird. Die Einheitlichkeit mit dem Bundesgesetz ist z. B. notwendig für die Bürger, wenn ein Abgeordneter aus dem Landesparlament in den Bundestag geht, einer anderen Veröffentlichungspflicht unterliegt und an der Stelle dann plötzlich eine Differenz zwischen der Veröffentlichungspflicht auf der Landesebene und der Veröffentlichungspflicht auf der Bundesebene zu erkennen ist, sodass für den Bürger nicht klar zu erkennen ist, wie die Dinge, die dann plötzlich in der Veröffentlichung notwendig sind, im Vorfeld nicht zu veröffentlichen waren.
Notwendig ist das Ganze auch, weil das Vertrauen der Bürger in die Politik gestärkt werden muss. Selbstverständlich will ich wissen, wer in diesem Haus von wem Informationen, wer welche Aufträge, welche Delegationen bekommt. Ich erinnere daran, dass unsere gemeinsamen Diäten dieser Tage um 60 Euro pro Monat erhöht werden. Das mag ein kleiner Betrag sein. Aber auch dieser Betrag sollte uns erneut an unsere Pflicht erinnern, dass wir den Bürgern Transparenz schulden.
Viel wurde in den vergangnen Monaten schon über das Wort Transparenz geredet. Die Überweisung lediglich in den Rechtsausschuss vermittelt jedoch das Gefühl, dass das Wort als eine juristische Petitesse abgetan wird. Dabei haben wir doch hier im Haus gemeinsam einen neuen Ausschuss eingerichtet, der sich nicht nur mit Fragen der Informationsfreiheit, nicht nur mit juristischen und Datenschutzfragen beschäftigt, sondern auch ganz allgemein mit Fragen der für uns notwendigen Transparenz der Arbeit in diesem Haus und auch der Arbeiter in diesem Haus, die wir doch sind. Daher plädieren wir dafür, dass dieser Antrag auch im Ausschuss für Informationsfreiheit besprochen wird.
Allerdings denke ich, dass man diesem Antrag – obwohl man ihm auch so zustimmen könnte –noch einige Änderungsvorschläge zur Seite stellen sollte. Dabei geht es mir vor allem um die genaue Zahl der Besoldungsstufen. Die drei Stufen der Veröffentlichung haben sich in der Vergangenheit als kontraproduktiv und eher verwirrend erwiesen. Insbesondere Angaben zur dritten Stufe, ob Ein-künfte mehr als 7 000 Euro – also ab 7 001 Euro – betrugen, lassen für den Bürger nicht die notwendige Information zu, ob es sich hierbei um einen vier-, fünf- oder sechsstelligen Eurobetrag handelt. Dies ist selbstverständlich nicht ausreichend, und hier müsste man noch genauer werden. Interessenkonflikte sind eine sehr wichtige Information, und deshalb fordern wir die Veröffentlichung der genauen Einnahmen je Nebentätigkeit.
Zudem gälte es auch, den Auftraggeber der Tätigkeit mit anzuzeigen. Ich habe eben von dem Kollegen Gram gehört, das sei für Rechtsanwälte doch eher schwierig – ein Argument, das oft genannt wird. Allerdings ist es für uns zumindest wichtig anzuzeigen, aus welcher Branche ihre Mandanten kommen. Denn auch hier liegt ein erhebliches Potenzial für mögliche Interessenkonflikte. Es ist weiterhin wünschenswert, dass Anwälte ihre Mandanten um die Erlaubnis bitten, ihren Namen bei der Angabe der Nebentätigkeit veröffentlichen zu dürfen, denn mit Einverständnis der Mandanten wäre die Veröffentlichung möglich. Dies ist auch für Werbezwecke in den Kanzleien eine weit verbreitete Praxis. Bei juristischen Personen muss diese Abfrage zur Veröffentlichungsbereitschaft unserer Meinung nach verpflichtend sein.
Ich fasse zusammen: Dem Antrag kann man so weit stattgeben. Weitere Änderungsvorschläge werden wir in den Ausschuss einbringen. Wir plädieren für die Überweisung des Antrags in den Ausschuss für Recht und in den Ausschuss für Informationsfreiheit. Ich würde mir wünschen, dass wir diesen Antrag dort sehr intensiv und sehr ernsthaft diskutieren, und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.