Mehr Trans­parenz im Parlament

In der vergan­genen Plenar­sitzung vom 12. Januar sprach ich zu einem Trans­pa­renzantrag der Grünen.

Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrte Kolle­ginnen und Kollegen! – Vielen Dank an die Kollegen von den Grünen dafür, dass sie diesen Antrag einge­reicht haben und damit unseren eigenen Plänen zuvor­ge­kommen sind! Ich freue mich auch, dass wir bis zu diesem Zeitpunkt alle schon Sympathie für diesen Antrag erkennen ließen. Ich freue mich besonders, dass die CDU sich mittler­weile auch zu ihrem Kernthema Trans­parenz bekannt hat.

Ich denke, es ist klar, dass wir die zu treffenden Ände­rungen für notwendig halten, notwendig allein schon deshalb, weil das Berliner Gesetz dem Bundes­gesetz hinter­her­hinkt – wie schon angesprochen wurde. Dabei denke ich nicht, dass der Grund, dass die Neben­tä­tig­keiten für viele hier selbst­ver­ständlich sind, ein ausrei­chender Grund ist. Eine Entschul­digung für einen Missstand ist dies für uns nicht. Notwendig ist an dieser Stelle z. B. zu erwähnen, dass die Einheit­lichkeit herge­stellt wird. Die Einheit­lichkeit mit dem Bundes­gesetz ist z. B. notwendig für die Bürger, wenn ein Abgeord­neter aus dem Landes­par­lament in den Bundestag geht, einer anderen Veröf­fent­li­chungs­pflicht unter­liegt und an der Stelle dann plötzlich eine Differenz zwischen der Veröf­fent­li­chungs­pflicht auf der Landes­ebene und der Veröf­fent­li­chungs­pflicht auf der Bundes­ebene zu erkennen ist, sodass für den Bürger nicht klar zu erkennen ist, wie die Dinge, die dann plötzlich in der Veröf­fent­li­chung notwendig sind, im Vorfeld nicht zu veröf­fent­lichen waren.

Notwendig ist das Ganze auch, weil das Vertrauen der Bürger in die Politik gestärkt werden muss. Selbst­ver­ständlich will ich wissen, wer in diesem Haus von wem Infor­ma­tionen, wer welche  Aufträge, welche Delega­tionen bekommt. Ich erinnere daran, dass unsere gemein­samen Diäten dieser Tage um 60 Euro pro Monat erhöht werden. Das mag ein kleiner Betrag sein. Aber auch dieser Betrag sollte uns erneut an unsere Pflicht erinnern, dass wir den Bürgern Trans­parenz schulden.

Viel wurde in den vergangnen Monaten schon über das Wort Trans­parenz geredet. Die Über­weisung lediglich in den Rechts­aus­schuss vermittelt jedoch das Gefühl, dass das Wort als eine juris­tische Petitesse abgetan wird. Dabei haben wir doch hier im Haus gemeinsam einen neuen Ausschuss einge­richtet, der sich nicht nur mit Fragen der Infor­ma­ti­ons­freiheit, nicht nur mit juris­ti­schen und Daten­schutz­fragen beschäftigt, sondern auch ganz allgemein mit Fragen der für uns notwen­digen Trans­parenz der Arbeit in diesem Haus und auch der Arbeiter in diesem Haus, die wir doch sind. Daher plädieren wir dafür, dass dieser Antrag auch im Ausschuss für Infor­ma­ti­ons­freiheit besprochen wird.

Aller­dings denke ich, dass man diesem Antrag – obwohl man ihm auch so zustimmen könnte –noch einige Ände­rungs­vor­schläge zur Seite stellen sollte. Dabei geht es mir vor allem um die genaue Zahl der Besol­dungs­stufen. Die drei Stufen der Veröf­fent­li­chung haben sich in der Vergan­genheit als kontra­pro­duktiv und eher verwirrend erwiesen. Insbe­sondere Angaben zur dritten Stufe, ob Ein-künfte mehr als 7 000 Euro – also ab 7 001 Euro – betrugen, lassen für den Bürger nicht die notwendige Infor­mation zu, ob es sich hierbei um einen vier-, fünf- oder sechs­stel­ligen Eurobetrag handelt. Dies ist selbst­ver­ständlich nicht ausrei­chend, und hier müsste man noch genauer werden. Inter­es­sen­kon­flikte  sind eine sehr wichtige Infor­mation, und deshalb fordern wir die Veröf­fent­li­chung der genauen Einnahmen je Neben­tä­tigkeit.

Zudem gälte es auch, den Auftrag­geber der Tätigkeit mit anzuzeigen. Ich habe eben von dem Kollegen Gram gehört, das sei für Rechts­an­wälte doch eher schwierig – ein Argument, das oft genannt wird. Aller­dings ist es für uns zumindest wichtig anzuzeigen, aus welcher Branche ihre Mandanten kommen. Denn auch hier liegt ein erheb­liches Potenzial für mögliche Inter­es­sen­kon­flikte. Es ist weiterhin wünschenswert, dass Anwälte ihre Mandanten um die Erlaubnis bitten, ihren Namen bei der Angabe der Neben­tä­tigkeit veröf­fent­lichen zu dürfen, denn mit Einver­ständnis der Mandanten wäre die Veröf­fent­li­chung möglich. Dies ist auch für Werbezwecke in den Kanzleien eine weit verbreitete Praxis. Bei juris­ti­schen Personen muss diese Abfrage zur Veröf­fent­li­chungs­be­reit­schaft unserer Meinung nach verpflichtend sein.

Ich fasse zusammen: Dem Antrag kann man so weit statt­geben. Weitere Ände­rungs­vor­schläge werden wir in den Ausschuss einbringen. Wir plädieren für die Über­weisung des Antrags in den Ausschuss für Recht und in den Ausschuss für Infor­ma­ti­ons­freiheit. Ich würde mir wünschen, dass wir diesen Antrag dort sehr intensiv und sehr ernsthaft disku­tieren, und danke Ihnen für Ihre Aufmerk­samkeit.