Update: Hier ist die Urteilsbegründung des Landgerichts zu finden. (Nettes am Rande: Das Gericht hat sich offenkundig bei seiner Urteilsbegründung auch auf Recherchen der Piraten bezogen. Der Satz „Dies gilt insbesondere dann, wenn der Äußernde sich bei seinen Behauptungen auf öffentliche Auskünfte des Senats von Berlin berufen kann.“ bezieht sich höchstwahrscheinlich auf die Aussage „Diese Situation hat dazu geführt, dass […] ggf. vorübergehend eine Personenidentität hinzunehmen ist.“ (S.7 Mitte) aus meiner Kleinen Anfrage 17-12406 vom Juli 2013)
Und hier ist unsere Pressemitteilung zum Verfahren.
Am 8. Januar 2014 findet um 14 Uhr vor dem Landgericht eine Verhandlung statt, bei welcher es darum geht, dass der private Heimbetreiber GIERSO dem Flüchtlingsrat Kritik an personellen Mängeln in Asylunterkünften verbieten lassen will.
Zum Hintergrund: Die Firma GIERSO betreibt in Berlin vier Not- bzw. Sammelunterkünfte für insgesamt ca. 700 Asylsuchende, in denen zum Teil problematische Zustände herrschen. Vor allem fehlt es an Personal, obwohl vom Landesamt für Gesundheit und Soziales genügend Personalmittel zur Verfügung gestellt werden. Außerdem gibt es kein heißes Wasser für die Duschen und die hygienischen Umstände in den Unterkünften entsprechen nicht den Mindeststandards.
Der Flüchtlingsrat Berlin kritisiert diese Mängel, welche etliche Heime betreffen, die von privaten Betreibern unterhalten werden. Die Heimbetreiberfirma Gierso will dem Flüchtlingsrat nun per einstweiliger Verfügung diese Kritik untersagen.
Die Piratenfraktion im Abgeordnetenhaus hat sich in der Vergangenheit bereits öfter mit den Zuständen in den privat betriebenen Flüchtlingsheimen beschäftigt. Hierbei kam zu Tage, dass tatsächlich Personalmängel bei der Betreuung der Flüchtlingsheime bestehen und der bauliche und hygienische Zustand der Unterkünfte zu selten und nur stichprobenartig durchgeführt wird. Die Einhaltung von Mindesstandards in den Berliner Flüchtlingsunterkünften ist ein zentrales Anliegen der Piraten.
Ich bin der Meinung, dass die Abmahnung der Betreiberfirma GIERSO gegenüber dem Flüchtlingsrat eine Frechheit ist. Die GIERSO sollte lieber die Zustände in ihren Unterkünften besser kontrollieren und die dort vorhandenen Missstände abstellen, anstelle ihre Kritiker mundtot machen zu wollen. Gerade im Rahmen der Kommunikation zur Unterkunft in der Levetzostraße hat sie sich nicht mit Ruhm bekleckert. Ihre Führungsebene sollte die abgebrochenen Gespräche mit den Initiativen wieder aufnehmen und sich um eine bessere Einbindung der ehrenamtlichen Helfer in die Arbeit vor Ort bemühen.
Die Arbeit des Flüchtlingsrats ist essentiell für die Situation der Flüchtlinge in Berlin. Daher sage ich ihm meine Unterstützung in der aktuellen Situation zu und werde mich an den durch das unnötige Verfahren entstehenden Kosten in angemessenem Umfang beteiligen. Ich ho
Die Verhandlung des Flüchtlingsrates gegen die Firma GIERSO am 8. Januar 2014 um 14 Uhr findet öffentlich statt und die Piraten rufen dazu auf, die Verhandlung zu besuchen. Die Adresse ist:
Landgericht Berlin,
Tegeler Weg 17-21,
Berlin-Charlottenburg,
S/U-Bahn Jungfernheide
Öffentliche Verhandlung in Raum Altbau I/113
Unterstützer*innen, Interessierte und Pressevertreter*innen sind eingeladen, an der Verhandlung teilzunehmen!
Mehr Informationen sind auf der Seite des Berliner Flüchtlingsrates zu finden.