Vor kurzem schrieb ich ja schon ein bisschen was zur Situation um BMW und die Flüchtlingsunterkunft in Charlottenburg. Mittlerweile hat sich da ein bisschen was zurechtgerüttelt und der Senat hat zugesagt, die Verlängerung der Unterkunft bald vorzunehmen. Ein paar Fragen sind aber noch offen geblieben. Diese habe ich heute an den Senat geschickt und erhoffe mir davon ein paar erhellende Einblicke.
Hier ist die leider nicht besonders zufriedenstellende Antwort des Senats auf unsere Anfrage.
Glitzernde BMW-Konzernzentrale statt schmuckloser Flüchtlingsunterkunft in Charlottenburg?
1. Welche konkreten Zusagen hat die Senatskanzlei in welcher Form zu welchem Zeitpunkt gegenüber BMW im Zusammenhang mit der Ansiedlung der BMW-Niederlassung in Charlottenburg getätigt – insbesondere in Bezug auf die dortige Flüchtlingsunterkunft?
2. Aus welchen Gründen verweigert der Senat die Veröffentlichung des Schriftverkehrs der Senatskanzlei mit BMW bezüglich der Flüchtlingsunterkunft gegenüber Presse und Abgeordneten?
3. Verträge mit den Betreibern von Flüchtlingsunterkünften werden in der Regel auf Arbeitsebene im Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) verhandelt und unterzeichnet: Aus welchem Gründen wurde der Betreiber-Vertrag vom 28. Januar 2011 zur Flüchtlingsunterkunft neben der BMW- Niederlassung in Charlottenburg vom LAGeSo-Präsidenten persönlich unterschrieben?
4. Die Verträge welcher weiteren Not- und Sammelunterkünfte wurden nicht auf Arbeitsebene, sondern auf Führungsebene verhandelt bzw. unterschrieben und warum jeweils?
5. Wann erfolgte auf welcher Ebene die Einigung, dass der Betreiber-Vertrag zur Flüchtlingsunterkunft neben der BMW-Niederlassung in Charlottenburg über den 31. Dezember 2013 hinaus verlängert wird?
6. Wann erfolgte der Abschluss des Betreiber-Vertrags zur Flüchtlingsunterkunft neben der BMW- Niederlassung in Charlottenburg über den 31. Dezember 2013 hinaus und auf welcher Ebene ist er von Seiten des Senats unterzeichnet worden? Wie ist die Laufzeit des neuen Betreiber-Vertrags?
7. Laut Betreiber-Vertrag vom 28. Januar 2011 gelten die Mindestanforderungen für vertragsgebundene Unterkünfte für diese Einrichtung „nur eingeschränkt und werden mit dem LAGeSo abgestimmt“?
a. Welche Einschränkungen hinsichtlich Mindeststandards bestehen bislang für diese Unterkunft (bitte eine konkrete Auflistung)?
b. Gelten zukünftig die Mindestanforderungen des LAGeSo für vertragsgebundene Unterkünfte auch für diese Einrichtung? Wenn nein, warum nicht und bis wann sollen diese Standards hergestellt sein?
8. Wird es im Zusammenhang mit der Eröffnung der BMW-Niederlassung zu einer Einschränkung der Außenbereiche (Kinderspielplätze, Freiflächen etc.) der Flüchtlingsunterkunft kommen? Wenn ja, welchen Ersatz wollen Senat oder BMW dafür schaffen?
9. Ist der Senat gewillt, auch gegenüber BMW deutlich zu machen, dass auch von einem international agierenden Großkonzern soziales/integrationspolitisches Engagement in Berlin erwartet wird – etwa indem er einen Spielplatz für die Flüchtlingskinder der Unterkunft finanziert oder Betriebspraktika für Flüchtlinge anbietet?
10. Hält der Senat den Standort der Flüchtlingsunterkunft in Charlottenburg direkt an der Stadtautobahn und das Gebäude mit seinen sehr großen Räumen mit wenig Privatsphäre dauerhaft geeignet für die Unterbringung von Flüchtlingen?
11. Hat der Senat im Zusammenhang mit der Ansiedlung weiterer (Groß-)Unternehmen in Berlin, die Schließung von Einrichtungen für Asylsuchende, Wohnungslose oder anderen sozial ausgegrenzten Bveölkerungsgruppen in Aussicht gestellt? Wenn ja, gegenüber welchen Unternehmen und an welchen Standorten?