Bezüge
Aktuelle Entschädigung nach Landesabgeordnetengesetz §6: 3.601,- EUR/Monat (brutto). Ich erhalte kein 13. Monatsgehalt. Jedoch bekomme ich seit 2014 eine Kostenpauschale nach Landesabgeordnetengesetz §7 in Höhe von 1.518,- EUR/Monat (steuerfrei), für Schreibarbeiten, Porto, Telefon und Fahrtkosten. Dazu kommen seit Februar 2014 zusätzlich 850,- EUR/Monat für die Miet- und sonstigen Kosten meines Büros zusammen mit Oliver Höfinghoff in der Naunynstraße 64.
Nebeneinkünfte
2015:
46,96 EUR durch die 2014-Ausschüttung der VG Wort.
2014:
Keine.
2013:
59,11 EUR durch die 2013-Ausschüttung der VG Wort
416,50 EUR durch die IG Metall für den Workshop „Demokratie 2.0 Soziale Netzwerke – Überschätzt oder wirkungsvoll“ am 08. Januar 2013 auf dem Seminar „Wer bestimmt die Welt? …über die Macht der Märkte, Ohnmacht von Politik und Demokratie heute“ in Beverungen vom 06. bis 09. Januar 2013.
2012:
Keine.
2011:
600,- EUR durch die IG Metall für den Vortrag „Mit Sicherheit zum Überwachungsstaat“ auf der Veranstaltung „Der gläserne Mensch – Arbeitnehmerdatenschutz im Betrieb“ in Sprockhövel am 21. November 2011.
Alle Nebeneinkünfte werden in brutto und ohne eventuelle Reisekostenentschädigungen aufgeführt. Für Gastbeiträge in meiner Eigenschaft als Politiker bekomme ich kein Honorar. Die Nebeneinkunftsübersicht der Fraktion findet sich hier.
Werden Zahlungen für einen persönlichen Mitarbeiter in Anspruch genommen?
Ja, nach Landesabgeordnetengesetz §7: 3000,- EUR/Monat (brutto) aufgeteilt auf meine persönlichen Mitarbeiter_innen Corinna Schönherr (in GbR zusammen mit Alexander Spies und Simon Kowalewski), Mara Schalla und Jan Ortgies.
Wird die Zuzahlung für die Krankenkasse in Anspruch genommen?
Ja, nach Landesabgeordnetengesetz §19: 248,- EUR/Monat. Als Abgeordneter kann ich zwischen der gesetzlichen Krankenkasse und einer privaten Krankenversicherung wählen. Ich bin bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichert und zahle den Maximalbetrag von 677,25 EUR monatlich. Vom Abgeordnetenhaus von Berlin erhalte ich obigen Zuschuss.
Wurde die einmalige Zuzahlung zu einem Laptop in Anspruch genommen?
Ja, in Höhe von 1.500,- EUR.