Unser Engagement gegen Privatisierung, Geheimverträge und speziell für die Rückabwicklung der Kaufverträge der Wasserbetriebe aus den 90ern währt schon länger. 2013 haben wir nicht nur eine Normenkontrollklage mit den anderen Oppositionsfraktionen eingereicht, sondern zusätzlich auch noch eine Organklage gegen den Senat von Berlin. Klagebevollmächtigter der Fraktion ist Prof. Dr. jur. Christian Kirchberg. (Hier die Klageschrift.) Als Beauftragter der Fraktion für den Klageverlauf kümmere ich mich um den Kontakt zu unserem Klagebevollmächtigten und interessierten Außenstehenden.
Am 18. und 20. Juni 2014 hat der Berliner Verfassungsgerichtshof nicht nur in unserem Organstreitverfahren VerfGH 51/13, sondern auch im gemeinsamen Normenkontrollverfahren VerfGH 165/12 (siehe oben) zu unseren Ungunsten entschieden.
Am 2. Dezember 2013 wird durch die Unterzeichnung des Kaufvertrags über den Anteil Veolias der Rückkauf der Berliner Wasserbetriebe abgeschlossen und damit das erreicht, wofür Tausende über mehr als ein Jahrzehnt gestritten haben. Das Hauptziel unserer Klage ist damit bereits erreicht. Wir werden sie jedoch trotzdem weiterlaufen lassen. Es gilt weiterhin das Ziel, die für die Berliner_innen unvorteilhaften Verträge der 90er Jahre annulieren zu lassen, sodass die hunderte von Millionen, die wir heute zuviel für den Rückkauf gezahlt haben, sparen können.
Am 27. August 2013 haben wir uns zum wiederholten Male in der Fraktion mit der Frage beschäftigt, wie unsere Position zu den aktuellen Verhandlungen des Senats mit Veolia aussehen sollte. Dazu gab es dann konkurrierende LiquidFeedback-Initiativen und im Nachgang einen Antrag, der betont, dass ein möglicher Rückkauf weiterer Anteile der Unternehmensgruppe Berliner Wasserbetriebe wirtschaftlich gestaltet werden müsse.
Neben dem Beschreiten des Klageweges zur Feststellung der Unrechtmäßigkeit der Verträge aus den 90ern ist es jedoch auch wichtig, eine weitere Sache zu betonen: So relevant auch der Versuch sein mag, Fehler der Vergangenheit zu analysieren und zu korrigieren, so wichtig ist es auch in die Zukunft zu schauen. Nach aktuellem sind sich zumindest alle Fraktionen darin einig, dass das Land Berlin über kurz oder lang wieder 100% der Wasserbetriebe besitzen soll und wird. Schließlich zielt unsere lediglich auf eine Rückabwicklung statt eines verlustvollen Rückkaufes zulasten der Berliner BürgerInnen, also einen anderen Weg, um das gleiche zu erreichen. Nachdem dieses Ziel erreicht sein wird, kommen aber eine ganze Menge neuer Fragen auf: In welcher Rechtsform sollen die Wasserbetriebe nach dem Rückzug der Privaten gestaltet werden, wie der Einfluss der BürgerInnen sichergestellt werden? Mit diesen und einigen weiteren Fragen wird sich die Fraktion in den nächsten Wochen noch intensiv auseinander setzen. Als Diskussionsgrundlage wird uns dabei sicherlich die mittlerweile von uns unterstützte Wassercharta 2.0 dienen.
Am 06. August 2013 hat die Fraktion zwei Beauftragte für die Durchführung der Organklage gewählt.
Am 25. April 2013 hat Professor Kirchberg im Auftrag der Abgeordneten der Piratenfraktion Berlin die Klageschrift als „Organstreitverfahren VerfGH 51/13“ vor dem Berliner Verfassungsgericht eingereicht. (Hier ist sie nachzulesen.)
Am 15. April 2013 hat die Fraktion Professor Dr. Christian Kirchberg damit beauftragt, eine Organklage wegen der Teil-Privatisierung der Berliner Wasserbetriebe gegen den Senat von Berlin zu erstellen, so wie dies auch schon im LiquidFeedback gefordert wurde. (Siehe auch hier.) Dies ist bereits die zweite Organklage der Fraktion. Zur ersten für unsere Abgeordnetenrechte, siehe hier. (Und die zur Überwachung gibts auch noch.)
Oktober 2012: Als der Senat den Rückkauf des einstigen RWE-Anteils für mehr als 600 Millionen Euro vollzog, wurde die Chance gesehen, die Abwicklung der Verträge aus den 90er Jahren mittels einer Organklage anzugreifen. Eine Organklage ist jedoch Parlamentsfraktionen vorbehalten, weil sie speziell zur Wahrung der Rechte der Abgeordneten bzw. der Fraktionen zielt – in diesem Fall auf das Budgetrecht des Parlaments, das durch die Garantie von Gewinnen für private Gesellschafter möglicherweise ausgehebelt worden ist. Für Organklagen gilt eine Spanne von sechs Monaten, innerhalb derer ein Vorgang oder ein Schriftstück angegriffen werden kann. Von nun an tickte also die Halbjahresfrist, die am 25. April enden würde. (Mehr siehe hier.)
Bis 2011: Das Engagement der Piratenpartei gegen Privatisierung, gegen Geheimverträge und speziell für die Rückabwicklung der Kaufverträge der Wasserbetriebe aus den 90ern ist schon älter. 2011 mündete unser Engagement in diesem Wahlplakat und in einer klaren Forderung in unserem Wahlprogramm dazu. Hier ein Auszug:
Daseinsfürsorge und Sicherung der Infrastruktur in kommunale Verantwortung übertragen
Wir werden die Aufgabe der Sicherung der Infrastruktur zurück in kommunale und staatliche Verantwortung übertragen. Die Privatisierung von Diensten, wie Gas-, Strom- und Wasserversorgung, sowie Abwasserbehandlung lehnen wir ab. Das Wahrnehmen der Aufgaben zur Daseinsfürsorge und Sicherung der Infrastruktur stärkt die Strukturen der Gesellschaft. Wir unterstützen daher das Anliegen des Berliner Wassertisches, die Rückabwicklung der Verträge zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe umzusetzen. Vor einer Rückübertragung sind die zwischen dem Land Berlin und RWE abgeschlossenen Verträge im Detail zu prüfen. Bereits jetzt wurde festgestellt, dass die Verträge eine zeitlich unbegrenzte Gewinngarantie aufweisen. Einen Rückkauf seitens des Landes Berlin lehnen wir unter diesen Bedingungen vor Abschluss der Prüfung der Verträge und ihrer Auswirkungen ab.“