GIERSO vs. Flücht­lingsrat – Kritik als Klage­grund?

Update: Hier ist die Urteils­be­gründung des Landge­richts zu finden. (Nettes am Rande: Das Gericht hat sich offen­kundig bei seiner Urteils­be­gründung auch auf Recherchen der Piraten bezogen. Der Satz „Dies gilt insbe­sondere dann, wenn der Äußernde sich bei seinen Behaup­tungen auf öffent­liche Auskünfte des Senats von Berlin berufen kann.“ bezieht sich höchst­wahr­scheinlich auf die Aussage „Diese Situation hat dazu geführt, dass […] ggf. vorüber­gehend eine Perso­ne­ni­den­tität hinzu­nehmen ist.“ (S.7 Mitte) aus meiner Kleinen Anfrage 17-12406 vom Juli 2013)

Und hier ist unsere Presse­mit­teilung zum Verfahren.

Am 8. Januar 2014 findet um 14 Uhr vor dem Landge­richt eine Verhandlung statt, bei welcher es darum geht, dass der private Heimbe­treiber GIERSO dem Flücht­lingsrat Kritik an perso­nellen Mängeln in Asylun­ter­künften verbieten lassen will.

Zum Hinter­grund: Die Firma GIERSO betreibt in Berlin vier Not- bzw. Sammel­un­ter­künfte für insgesamt ca. 700 Asylsu­chende, in denen zum Teil proble­ma­tische Zustände herrschen. Vor allem fehlt es an Personal, obwohl vom Landesamt für Gesundheit und Soziales genügend Perso­nal­mittel zur Verfügung gestellt werden. Außerdem gibt es kein heißes Wasser für die Duschen und die hygie­ni­schen Umstände in den Unter­künften entsprechen nicht den Mindest­stan­dards.
Der Flücht­lingsrat Berlin kriti­siert diese Mängel, welche etliche Heime betreffen, die von privaten Betreibern unter­halten werden. Die Heimbe­trei­ber­firma Gierso will dem Flücht­lingsrat nun per einst­wei­liger Verfügung diese Kritik unter­sagen.
Die Piraten­fraktion im Abgeord­ne­tenhaus hat sich in der Vergan­genheit bereits öfter mit den Zuständen in den privat betrie­benen Flücht­lings­heimen beschäftigt. Hierbei kam zu Tage, dass tatsächlich Perso­nal­mängel bei der Betreuung der Flücht­lings­heime bestehen und der bauliche und hygie­nische Zustand der Unter­künfte zu selten und nur stich­pro­ben­artig durch­ge­führt wird. Die Einhaltung von Mindes­stan­dards in den Berliner Flücht­lings­un­ter­künften ist ein zentrales Anliegen der Piraten.

Ich bin der Meinung, dass die Abmahnung der Betrei­ber­firma GIERSO gegen­über dem Flücht­lingsrat eine Frechheit ist. Die GIERSO sollte lieber die Zustände in ihren Unter­künften besser kontrol­lieren und die dort vorhan­denen Missstände abstellen, anstelle ihre Kritiker mundtot machen zu wollen. Gerade im Rahmen der Kommu­ni­kation zur Unter­kunft in der Levet­zo­straße hat sie sich nicht mit Ruhm bekle­ckert. Ihre Führungs­ebene sollte die abgebro­chenen Gespräche mit den Initia­tiven wieder aufnehmen und sich um eine bessere Einbindung der ehren­amt­lichen Helfer in die Arbeit vor Ort bemühen.
Die Arbeit des Flücht­lingsrats ist essen­tiell für die Situation der Flücht­linge in Berlin. Daher sage ich ihm meine Unter­stützung in der aktuellen Situation zu und werde mich an den durch das unnötige Verfahren entste­henden Kosten in angemes­senem Umfang betei­ligen. Ich ho
Die Verhandlung des Flücht­lings­rates gegen die Firma GIERSO am 8. Januar 2014 um 14 Uhr findet öffentlich statt und die Piraten rufen dazu auf, die Verhandlung zu besuchen. Die Adresse ist:

Landge­richt Berlin,
Tegeler Weg 17-21,
Berlin-Charlot­tenburg,
S/U-Bahn Jungfern­heide
Öffent­liche Verhandlung in Raum Altbau I/113

Unter­stützer*innen, Inter­es­sierte und Presse­ver­treter*innen sind einge­laden, an der Verhandlung teilzu­nehmen!
Mehr Infor­ma­tionen sind auf der Seite des Berliner Flücht­lings­rates zu finden.